Frage an Ruprecht Polenz bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Ruprecht Polenz
CDU
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Frage von Tanja D. •

Frage an Ruprecht Polenz von Tanja D. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Polenz!

Leider ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sehr hoch. Wieso das so ist, darüber möchte ich heute nicht sprechen.
Es wird allerdings verlangt, dass wir uns als Arbeitnehmer sehr flexibel zeigen, um eine Arbeitsstelle zu halten oder zu bekommen, wie z. B. weite Anfahrten zum Arbeitsplatz, Flexibilität bei den Arbeitszeiten etc. Viele Arbeitnehmer nehmen diese Flexibilität gerne in Kauf, um einfach nur arbeiten zu können. Viele potentielle Arbeitnehmer haben aber vielleicht nicht die Möglichkeit, in größerem Umfang flexibel zu sein.
Bislang wurde die Bereitschaft zur Flexibilität „gewürdigt und belohnt“, in dem sie steuerlich begünstigt wird, um auch Anreize zu schaffen, diese Arbeit anzunehmen bzw. zu halten. Dies geschieht z. B. durch die sog. „Pendlerpauschale“ oder steuerfreie Nachtschicht- bzw. Wochenendzulagen.
Nun zu meiner Frage: Ihre Partei möchte diese Anreize zur Flexibilität minimieren und trotzdem die Arbeitslosenzahlen drastisch senken. Mit welchen Mitteln wollen Sie denn die Flexibilität der Arbeitnehmer würdigen und Anreize schaffen, einen Arbeitsplatz mit hoher Flexibilität zu behalten bzw. anzunehmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Drieschner,

für Ihr Schreiben vom 31. August danke ich Ihnen.

Die Union will ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem. CDU und CSU werden zum 1. Januar 2007 ein Steuerrecht nach dem Motto „niedrige Steuern und weniger Ausnahmen“ in Kraft setzen.

Zu einer Beurteilung der tatsächlichen Belastung der Bürger muss dieses Gesamtkonzept betrachtet werden. Bei der Lohn- und Einkommensteuer werden wir den Eingangssteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 % senken. Ebenso führen wir einen steuerlichern Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro pro Person ein. Im Gegenzug sollen in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt werden. Dazu gehört auch die Reduzierung der Pendlerpauschale. Sie liegt bereits heute bei nur noch 30 Cent je Entfernungskilometer. Wir wollen Sie auf eine Höhe von 25 Cent/km bis maximal 50 Entfernungskilometer senken.
Familien-Heimfahrten, z.B. am Wochenende, sind davon ausgenommen und weiter voll absetztbar. Insgesamt fangen die höheren Freibeträge und niedrigeren Steuersätze die Absenkung der Pendlerpauschale auf.

Weil wir als Union die Mobilität und Flexibilität von Autofahrern und Arbeitnehmern unterstützen, verbleibt die Pendlerpauschale in einer angemessenen Höhe und werden die Bürger mit unserer Steuerreform von reduzierten Lohn- und Einkommensteuersätzen insgesamt profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz, MdB