Frage an Ruth Hieronymi bezüglich Finanzen

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Ruth Hieronymi
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Frage an Ruth Hieronymi von Michael U. bezüglich Finanzen

Demnächst entscheiden Sie als Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments über die Ernennung beziehungsweise die Wiederernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes.

Laut EG-Vertrag werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf sechs Jahre ernannt.

In seiner Entschließung A3-0345/92 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs hat das Parlament erklärt, es erscheine „nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf.“ (siehe Ziffer 4 g) der Entschließung).

Der von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Kandidat, Herr Maarten B. Engwirda, ist seit Januar 1996 im Rechnungshof, hat also bereits zwei Mandate absolviert.

Trotzdem ist er jetzt wieder Kandidat für eine Erneuerung seines Mandats. In einer Erklärung, die dem Berichtsentwurf über seine Ernennung beigefügt ist (Berichterstatterin Ines Ayala Sender, 2007/0815CNS vom 17. Oktober 2007), schreibt Herr Engwirda: „Ich habe die Regierung meines Landes informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert.“

Herr Engwirda hat also offenbar mit seiner Regierung eine Vereinbarung getroffen, sich über die Bestimmungen des EG-Vertrages hinwegzusetzen. Vielleicht war eine solche Vereinbarung auch die Voraussetzung, um überhaupt noch einmal vorgeschlagen zu werden.

Werden Sie einem solchen Deal zustimmen?

Wird es über die Kandidaten im Parlament eine namentliche Abstimmung geben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Urnau,

Ihre E-Mail vom 3. November 2007 habe ich erhalten und bedanke mich.

Die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs werden durch die Mitgliedstaaten ernannt und das Parlament hat lediglich ein Anhörungsrecht.

Eine mehrmalige Wiederernennung verstößt nicht gegen den EG - Vertrag. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dieser Frage ist rechtlich nicht bindend, sie stellt vielmehr eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten dar.

Die Anhörung der Kandidaten zum Rechnungshof findet am kommenden Dienstag ab 9 Uhr vor dem Haushaltskontrollausschuss in Brüssel statt. Das Votum im Plenum ist geheim. Der Respekt vor der besonderen Bedeutung des Hofes lässt eine namentliche Abstimmung nicht zu. Für die Wahl selbst sollte in erster Linie die Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen ausschlaggebend sein, sowie deren Unabhängigkeit und die Bereitschaft, das Europäische Parlament in seiner Kontrollaufgabe zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ruth Hieronymi