Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Arend S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in ihrer Antwort auf die Forderung von Herrn Neumann, Tabak zu illegalisieren, schreiben sie dass „(d)as BtMG (…) verabschiedet (wurde), um die in internationalen Abkommen vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung der Verbreitung illegaler Drogen (Opiate, Cannabis, Kokain etc.) in nationales Recht umzusetzen. Tabak ist aber eine legale psychoaktive Substanz.“ Sie führen weiterhin aus, dass „Tabak zu illegalisieren, (…) aber bedeuten (würde), Tabakprodukte in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufzunehmen. Dies würde nicht dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes entsprechen“.
1. Wenn es nicht dem ursprünglichen Sinn des BtMG entspricht, Drogen wie Tabak, die im Sinne der genannten Abkommen nicht illegal sind, in eine der Anlagen des BtmG aufzunehmen, mit welcher Begründung vertreten sie dann die Aufnahme anderer, ebenfalls im Sinne dieser Abkommen nicht illegaler Drogen wie Salvia divinorum?
2. Die Single Convention on Narcotic Drugs enthält in Resolution II unter 1. und in der Präambel eine Erklärung, dass Maßnahmen, die gegen Drogenmissbrauch vorgenommen werden und erforderlich sind, universal und koordiniert sein müssen. Dies steht nationalen Alleingängen im Verbot von Stoffen entgegen, zumal Stoffe, die in einigen Ländern legal und in anderen illegal sind, den internationalen illegalen Drogenhandel eher befördern als reduzieren und somit im Widerspruch zur Single Convention on Narcotic Drugs sind. In welcher Weise hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass die Maßnahmen, die gegen Missbrauch von Salvia divinorum getroffen wurden, universal und koordiniert im Sinne der Single Convention und im Einklang mit deren vorrangigem Ziel, der Reduzierung der internationalen Verbreitung von Drogen über Staatsgrenzen hinweg, sind?
In gespannter Erwartung Ihrer Antworten,
Arend Streit