Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Jan Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in Anbetracht der Aufnahme von Salvia Divinorum in Anlage I des BtMG und der immer noch ausstehenden Begründung des Vorgehens bitte ich sie erneut um eine Stellungnahme. Die von Ihnen in Internetforen recherchierte Empfehlung des Beiseins eines Tripsitters zumindest kann unmöglich ein Grund sein, in den Gesetzestexten zumindest ist dies nicht als Kriterium aufgeführt. Das halluzinogene Potential des Stoffes will niemand abstreiten, es geht jedoch um die gesetzesmäßige, nicht um die affektive Aufnahme des Stoffs in die Anlage I.
Ein Aufnahme ist entweder gerechtfertigt, wenn ein Stoff ein Suchtpotential besitzt, was sowohl nach den trivialen Erfahrungen, die sie ebenfalls Internetforen entnehmen können, wenn sie diese als seriöse Quelle ansehen, nicht gegeben ist, als auch nach den wenigen, zu Salvia Divinorum bekannten Studien ( http://en.wikipedia.org/wiki/Salvia_divinorum#Citations ), oder wenn der Stoff missbräuchlich verwendet wird oder die Gesundheit gefährdet, wofür es ebenfalls keine Anhaltspunkte gibt.
Da die Entscheidung jedoch wesentlich von dem bis jetzt anonymen Sachverständigengremium abhängt, dessen Kompetenz sie ja sehr zu schätzen scheinen, würde ich gerne erfahren, wo eine Liste dieser Sachverständigen zur Einsicht zur Verfügung steht und ebenfalls, wo die Begründung der Empfehlung jener nachzulesen ist, einschließlich der Auflistung der wissenschaftlichen Arbeiten, auf die jene sich stützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Zombik
Sehr geehrter Herr Zombik,
im Juni 2007 hat der vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Sachverständigenausschuss die Empfehlung ausgesprochen wurde, Salvia divinorum durch Rechtsverordnung der Anlage I des BtMG zu unterstellen. Der derzeit aus 12 Personen bestehende Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen sowie aus Vertretern der beteiligten Verbands- und Wirtschaftkreise zusammen (Klinische Pharmakologie, Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Tierärzteschaft, der Deutschen Zahnärzteschaft, der Deutschen Apotheker, des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. und des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller).
Die Geschäftsstelle des Sachverständigenausschusses, die auch mit Aufgaben zur Protokollführung betraut ist, ist dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugeordnet. Ich schlage vor, konkreten Fragen ihrerseits mit dieser Geschäftsstelle zu klären. Das BfArM mit Sitz in der Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 in D-53175 Bonn ist eine dem Bundesministerium für Gesundheit nachgeordnete Einrichtung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing