Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Daniel R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzing,
Anfang April 2008 ist in Berlin nach langer Krankheit und etwa fünf Jahre währender Strafverfolgungsdauer das unter HIV, Hepatitis und Polyneuropathien leidende Mitglied des „Selbsthilfenetzwerkes Cannabis als Medizin“ (SCM), Piet Stieg, elend verstorben.
Herr Stieg wurde vergangenes Jahr letztinstanzlich vom Vorwurf des ungenehmigten Selbstanbaus von Cannabis nach § 34 StGB freigesprochen.
Das Gericht hatte die medizinische Notwendigkeit seiner Selbstmedikation nach einer entsprechenden Begutachtung durch Prof. Rommelspacher von der Charité anerkannt.
Ein von Herrn Stieg beim BfArM gestellter Antrag auf Genehmigung (Anbau, Import) von Medizinalcannabis indes ist abgelehnt worden, obgleich das Bundesinstitut inzwischen bestätigt, „nicht über ausreichendes Regelungswerk zur befriedigenden Bescheidung von Cannabis-Anträgen zu verfügen“ (Zitat Dr. Schinkel).
Als ebenfalls vom Mangel entsprechender Verwaltungsvorschriften Betroffener bitte ich Sie deshalb Stellung zur Frage zu beziehen, inwiefern aus Ihrer Sicht Herrn Stieg auf seinem Leidensweg gesetzlich verbürgte Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und auch auf palliative Therapiemaßnahmen versagt geblieben sind, wer dafür politische Verantwortung trägt und ob ein zeitiges Abweichen des BMG von der floskelhaften Begründung einer „fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für Cannabis als Medizin zu einer nicht ganz unwahrscheinlichen Lebensverlängerung und Lebensqualitätssteigerung Herrn Piet Stiegs hätte beitragen können?
In Erwartung Ihrer Antwort
und mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
der Tod eines Menschen stellt für seine ihm in Zuneigung verbundenen Mitmenschen ein tragisches Ereignis dar. Ich habe für Ihre damit im Zusammenhang stehenden Fragen großes Verständnis. Dennoch gilt auch für mich: Ohne Kenntnis aller Umstände sollte man über die Rechtmäßigkeit einzelner Entscheidungen nicht urteilen. Die von Ihnen kritisierte Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bereits mehrfach Patienten auf deren Antrag hin die Erlaubnis erteilt, Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen einzusetzen. Ich bin mir sicher, dass auch die Entscheidung im Fall von Piet Stieg unter Abwägung aller relevanten Sachverhalte des Einzelfalls im Interesse der individuell notwendigen medizinischen Versorgung der Patienten getroffen wurde.
Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass das von Ihnen Herrn Dr. Schinkel zugeordnete Zitat von ihm selbst so nicht bestätigt wird. Wer nachlesen möchte, wie sich Herr Dr. Schinkel in seiner Funktion als Mitarbeiter der Bundesopiumstelle geäußert hat, kann dies unter http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/?cat=3 tun. Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) hat mit Datum vom 09.03.2008 seinen Schriftwechsel mit Dr. Schinkel auszugweise im Internet veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing