Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bruno K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in der Antwort auf die Frage von Herrn Siebel schrieben Sie:
"Wer ein Kind zeugt, trägt dafür die Verantwortung, nicht nur finanzieller Natur und müsste das Sorgerecht auch annehmen."
Bekanntermaßen haben Frauen die Möglichkeit ihre elterliche Verantwortung auch nach einer Zeugung abzulehnen, z.B. durch Schwangerschaftsabbruch oder Nutzung von Babyklappen. Wäre es dann nicht nur folgerichtig, und im Sinne der Gleichbehandlung, auch dem Mann eine Möglichkeit einzuräumen seine elterliche Pflicht abzulehnen, z.B. durch Freistellung von Unterhaltszahlungen? Warum wird einer Frau nach einer Zeugung völlig autonome Wahlfreiheit bezüglich ihrer Elternschaft gewährt, während Männern hier Zwänge auferlegt und ggf. sogar mit Gefängnisstrafen ($ 170 StGB) geahndet werden?
Wahlfreiheit für werdende Mütter und strafbewährte Zwänge für werdende Väter ist exakt das Gegenteil von Gleichbehandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Bruno Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Vergleich ich jedoch unpassend finde. Bei der Babyklappe geht es nicht um die Wahlfreiheit zwischen Kind und nicht Kind, sondern um das Kindeswohl. Dort, wo andernfalls eine Verwahrlosung oder gar der Tod des Kindes droht, soll die Babyklappe ein allerletzter Ausweg sein, damit das Kind nicht ausgesetzt wird. Ich finde es schon etwas seltsam, das Weggeben eines Kindes mit dem Nichterfüllen einer Unterhaltszahlung zu vergleichen. Von einem Elternteil erwarte ich im Übrigen, den Wertungsunterschied zwischen diesen beiden Fragen zu erkennen.
Während absolut gesehen deutlich mehr Männer Unterhalt für Kinder zahlen, gibt es außerdem genügend Fälle, in denen das umgekehrt ist, auch mag es Fälle geben, in denen ein Kindesvater das Kind in der Babyklappe ablegt. Ihr Argument, es handele sich um eine Frage der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist schon daher falsch. Es dürften auch insgesamt gesehen in der Bundesrepublik mehr Frauen Unterhalt für Kinder leisten, als Babys in Babyklappen abgegeben werden.
Die Babyklappe befreit die einlegende Person im Übrigen nicht von der strafrechtlichen Verantwortung, sollte dem Kind etwas passieren. Und eine Adoption, zu der die Babyklappe führen wird, führt dazu, dass beide Elternteile die verwandtschaftliche Beziehung zum Kind verlieren, nicht etwa nur die Mutter.
Ihnen wird auch bekannt sein, dass die rechtlichen Konsequenzen der Babyklappe für die Eltern bislang nicht vollständig geklärt und diese politisch nicht unumstritten sind. Unstreitig ist aber, dass Eltern für Kinder, die sie gezeugt haben, Unterhalt zu leisten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB