Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler bezüglich Wirtschaft

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Klaus D. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Klaus D. bezüglich Wirtschaft

Es ist das Ziel der SPD Strom aus Kernkraftanlagen einzusparen und alternative Formen der Stromgewinnung zu fördern..Dem stimme ich zu und habe mich als Anleger an der Fondsgesellschaft GENO Bioenergie beteiligt.Diese Gesellschaft betreibt einen Energiepark in in Pekun in Mecklenburg Vorpommern.
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes kommt es nun r ü c k w i r k e n d zu einer Änderung des Begriffes "Anlage", was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbussen der Gesellschaft und der vielen Kleinanleger führen wird.
Nun meine Frage: ist es aus Ihrer Sicht korrekt, r ü c k w i r k e n d eine Änderung ohne Übergangsregelung mit Bestandsschutz herbeizuführen ?

MfG Dr.Klaus Krumholz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Krumholz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Tat hält es die SPD für wichtig, alternative Energien zu fördern. Ich freue mich, dass Sie dieses Ziel mit uns teilen.

Leider musste man feststellen, dass viele Anlagenbetreiber bewusst versucht haben, die geltenden Gesetze zu umgehen. Es ist so, dass kleinere Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2004 einen höheren Satz für die Kilowattstunde Strom erhielten, als Großanlagen. Damit sollte überhaupt erst einmal die Wirtschaftlichkeit von Kleinanlagen ermöglicht werden und diese dadurch gefördert werden.

Großanlagenbetreiber haben dies ausgenutzt und ihre Anlage in vielen kleinen Modulen aufgebaut um die höheren Sätze zu erhalten. Dies war eine bewusste Umgehung des Gesetzes, die auch dem Zweck der Regelung zuwiderlief. Dieses Verhalten der Betreiber halte ich auch nicht für schutzwürdig.

Wenn jetzt der Begriff der Anlage geändert wird, wird damit nur dieser Missstand behoben und klargestellt, dass solche Module als eine Anlage zu behandeln sind.

Ich habe dabei auch keine Schwierigkeiten damit, dass dies auch rückwirkend gelten soll. Zum einen geht s nicht um eine echte Rückwirkung, denn es geht nicht um für die Vergangenheit gezahlte Vergütungen, sondern lediglich darum, dass auch Altanlagen wie Neuanlagen behandelt werden, zum anderen sind auch Rückwirkungen möglich, wenn kein Vertrauensschutz besteht.

Die Betreiber durften sich aber meines Erachtens nicht darauf verlassen, dass die von ihnen gewählte bewusste Umgehung des Gesetzes Bestand hat.

Für die Anlieger, für die die Frage tatsächlich eine erhebliche finanzielle Bedeutung haben kann, wird sich die Frage stellen, ob sich Regressansprüche gegen Emittenten oder Anteileverkäufer ergeben.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB

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