(...) Die Beantwortung Ihrer Frage nach meiner Meinung zur Prägung der deutschen Kultur durch die 1968er setzt eine einvernehmliche Definition der facettenreichen Begriffe "deutsche Kultur" und "die 1968er" voraus. Sollten Sie das politische Engagement der Studentenbewegung meinen, so finde ich, dass es die politische Kultur in Deutschland positiv geprägt hat. Sollte sich Ihre Frage auf den unter vielen Repräsentanten der 1968er verbreiteten Drogenkonsum beziehen, so halte ich diesen für negativ. (...)
(...) Am 23.08.2007 schrieb ich "Ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit von Kindern in geschlossenen Wohnräumen oder bei einer gemeinsamen Autofahrt rauchen, diesen Kindern durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Es ist seitens der Bundesregierung jedoch nicht geplant, das Rauchen in Privatwohnungen oder im Auto - auch zu Zwecken des Nichtraucherschutzes - gesetzlich zu untersagen. Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung stellt ein grundgesetzlich garantiertes, hohes Rechtsgut dar." und ergänzte auf Ihre weiteren Nachfragen hin am 28.08.2007 "Ich halte ein gesetzliches Rauchverbot in privaten Wohnungen nicht für angebracht und im Hinblick auf den Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen für zu weitgehend. (...)
(...) Herr Kletzenbauer hat sich in seiner Frage vom 30.07.2008 "über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein Rauchverbot in der Gastronomie" gewünscht und ich habe ihm geantwortet, dass "ich selbst seit langem dafür werbe, einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie durch den gänzlichen Verzicht auf alle Ausnahmetatbestände zu verwirklichen." Das ist kein Possenspiel. Sollten die Länder ihre Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz derart konsequent "ausnahmefrei" gestalten, würde dies in den mit Publikumsverkehr verbundenen Arbeitsstätten in Gastronomiebetrieben Rauchfreiheit bewirken. (...)
(...) Dies ist Teil der Unterhaltsverpflichtung, die nicht nur Eltern gegenüber Kindern, sondern auch (etwas eingeschränkter) Kinder gegenüber ihren Eltern haben. (...)
(...) Insofern dürfte Ihnen bekannt sein, dass es mir um den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und nicht um eine Ächtung der Raucher geht. Der von Ihnen in Ihrer aktuellen Frage beklagte "Gestank, wenn man ein Gebäude betreten oder verlassen will" rechtfertigt nach meiner Auffassung keine "rauchfreie Zone von 6 Metern vor Eingängen"; in geschlossen Räumen sind die gesundheitlichen Gefahren durch das Passivrauchen ungleich größer. (...)
(...) Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sind nicht nur in einer Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen dokumentiert, auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Begründung seines Grundsatzurteils vom 30. Juni 2008 darauf Bezug genommen. (...)