Sehr geehrter Herr Peter,
Sehr geehrter Herr Bogert,
(...) Die Studie des DKFZ wurde vom zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Gesundheit fachlich bewertet. Eine Aussage "Raucher töten!" ist nicht zum Aufdruck auf Zigarettenschachtel vorgesehen. Rauchen stellt einen sehr bedeutenden Risikokofaktor für die Gesundheit und vorzeitige Sterblichkeit dar. (...)
(...) Da es sich um ein Halluzinogen handelt, muss man davon ausgehen, dass der Konsum von Salvia auch die für Halluzinogene typischen psychischen Risiken nach sich ziehen kann. Aus nachvollziehbaren Gründen wurden keine klinisch-pharmakologischen Untersuchungen der Droge am Menschen durchgeführt, so dass man "von einem hohen, bisher aber nicht quantifizierbaren Risiko ausgehen muss" (Zitat der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker). (...)
Sehr geehrter Herr Grösser,
(...) Und das Grundgesetz regelt nicht nur die Grundzüge unserer repräsentativen Demokratie, sondern stellt auch ausdrücklich fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Der von Ihnen hinterfragte Beschluss des Bundeskabinetts vom 23.01.2008, mit dem Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht gestellt und in seiner Verfügbarkeit beschränkt wird, beruht auf einer Empfehlung, die ein Sachverständigenausschuss im Interesse präventiven Gesundheitsschutzes für geboten erachtet hat und zu der ich mich heute ausführlich in meiner Antwort an Herrn Peter geäußert habe. (...)