die Antwort lautet nach wie vor Ja. Anders als ich erwartet hatte, ist es zwar leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.
anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
Anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten
Soweit ich weiß, sind die Beratungen zu dem Thema noch nicht ganz abgeschlossen, so dass ich nicht sicher bin, ob all diese Fragen schon öffentlich hier auf dieser Plattform beantwortet werden können.
ja, die pauschale Beihilfe soll auch von denjenigen in Anspruch genommen werden können, die bereits aktuell freiwillig gesetzlich versichert sind.