Frage an Sabine Kurtz bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Sabine Kurtz
CDU
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Frage von Ricarda G. •

Frage an Sabine Kurtz von Ricarda G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Kurtz,

in Hessen wurde letztes Jahr durch die CDU ein Bibliotheksgesetz in den Landtag eingebracht und auch verabschiedet. Auch andere Bundesländer (Thüringen und Sachsen-Anhalt) haben auf den Bericht der Enquete-Kommission Kultur reagiert und Bibliotheksgesetze verabschiedet. Weitere Länder beschäftigen sich mit einem solchen.

Wie stellt sich Ihre Partei zu einem Bibliotheksgesetz in Baden-Württemberg?

Mit freundlichen Grüßen

Ricarda Gawlik

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gawlik,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Februar.

Die Förderung des Bibliothekswesens in Baden-Württemberg ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Die wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg bilden ein aufeinander abgestimmtes Bibliothekssystem, für das Land und Kommunen gemeinsam Mittel aufbringen. Für die Effizienz dieses Bibliothekssystems ist es erforderlich, dass es in seinen Kernbereichen einheitlich organisiert wird. Als Beratungseinrichtungen und Dienstleister für rund 800 - vielfach nebenamtlich geleitete - kommunale Bibliotheken des Landes sorgen die vier in den Regierungspräsidien angesiedelten "Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen" dafür, dass diese Standards erreicht werden.

Ein Bibliotheksgesetz per se ist keine Garantie für eine leistungsfähige Bibliothek. Deshalb haben der Landesverband Baden-Württemberg im Deutschen Bibliotheksverband und die Regierungspräsidien im Dezember 2007 in ihrer neuen, wegweisenden Broschüre „An der Zukunft von Stadt und Land bauen: Kommunale öffentliche Bibliotheken in Baden-Württemberg“ bewusst kein Bibliotheksgesetz gefordert, sondern differenzierte Qualitätskriterien, Leistungsdaten und Kennzahlen für die öffentlichen Bibliotheken in Baden-Württemberg definiert.

Das Bibliothekswesen in Baden-Württemberg ist im "Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens" geregelt. Die Schaffung eines speziellen Bibliotheksgesetzes erscheint mir derzeit nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Leonberg - Herrenberg - Weil der Stadt

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