Warum werden die mit öffentlichen Geldern finanzierten Abi-Prüfungsaufgaben nicht der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sondern zum privatwirtschaftlichen Gewinn an Verlage verkauft

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Sabine Kurtz
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Frage von Ernst S. •

Warum werden die mit öffentlichen Geldern finanzierten Abi-Prüfungsaufgaben nicht der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sondern zum privatwirtschaftlichen Gewinn an Verlage verkauft

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Sehr geehrter Herr S.,

Ihre Anfrage via Abgeordnetenwatch haben ich erhalten. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage antworten:

Das Kultusministerium stellt landeseinheitlich die Prüfungsaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung. In den KMK-Abiturfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch) werden Aufgaben vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin für den ländergemeinsamen Aufgabenpool erstellt. Baden-Württemberg wählt Aufgaben aus diesem Pool für den Einsatz im Abitur in Baden-Württemberg aus.

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) stellt den Schulen die eingesetzten Aufgaben nach Beendigung der schriftlichen Abiturprüfung zur Verfügung. Von den Lehrkräften der Abschlussklassen können diese Aufgaben im Unterricht und zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung genutzt werden. Zudem veröffentlicht das IQB eingesetzte Aufgaben des ländergemeinsamen Aufgabenpools, vorausgesetzt, es liegen für die urheberrechtlich geschützten Materialien, die den Aufgaben zugrunde liegen, die entsprechenden Nutzungsrechte vor.

Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine landesweite Vor-Ort-Zuständigkeit für die urheberrechtliche Zustimmung zur Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben. In den Vereinbarungen mit den Verlagen wird u. a. geregelt, dass sich die Nutzungsrechte nur auf die Teile beziehen, an denen dem Land ein alleiniges Nutzungsrecht zusteht, nicht jedoch auf die enthaltenen urheberrechtlich geschützten Fremdtexte. Die Nutzungsrechte an den Fremdtexten sind insoweit durch den Schulbuchverlag beim jeweiligen Rechteinhaber zu erwerben.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Kurtz

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