Frage an Sabine Niels bezüglich Verbraucherschutz

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Sabine Niels
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Sabine Niels von Janos L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Alter,

Der 16. Deutsche Bundestag hat das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen. Inzwischen wurde bekannt, dass die Argumentation des Familienmisteriums größtenteils auf veralteten und vermuteten Daten beruht (Anzahl der Fälle, Existenz und finanzieller Umsatz der dahinterstehenden Industrie, Länder ohne Verfolgung von dokumentiertem Kindesmissbrauch). Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird? Haben Sie sich auch nach der Abstimmung mit kritischen Stimmen zu den Internetsperren auseinandergesetzt?

Desweiteren würde mich interessieren, wie Ihre Position zur ebenfalls beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, bei der sämtliche Kommunikationsteilnehmer unter Generalverdacht gestellt werden, ist.

Hochachtungsvoll,

Janos Laube

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Laube,

zwar sitze ich mit Frau Alter in einer Kreistagsfraktion, habe jedoch nicht ihren Namen angenommen.
Ich werde mich nicht als Bundestagsabgeordnete für den Datenschutz einsetzen, sondern weiterhin als Bürgerin.
Meine Meinung hat also eine andere Relevanz als Sie vielleicht vermutet hatten, denn ich kandidiere „lediglich“ für den Landtag. Ich höre selbst weiterhin den von Ihnen benannten kritischen Stimmen zum Gesetz zu und schließe mich der Kritik an. Internetsperren höhlen unsere Rechte als Bürgerinnen und Bürger aus ohne tatsächlich dem Kampf gegen Kinderpornographie dienlich zu sein.

Die Argumentation FÜR das Zugangserschwerungsgesetz war mir von Beginn an nicht schlüssig genug um einen derartigen Vorstoß zu legitimieren. Insofern hat die eventuelle Verwendung veralteter oder unnützer Daten keinen gesteigerten Einfluss auf meine ohnehin ablehnende Haltung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist aus meiner Sicht ein Rückschritt für unsere Demokratie:
Wir geraten in den Generalverdacht. Die Unschuldsvermutung ist passé. Die EU zielte in Ihrer Richtlinie 2006/24/EG vom 15. März 2006 auf die Aufklärung schwerer Straftaten und terroristischer Übergriffe.
Die Bundesregierung ging allerdings wesentlich weiter und erlaubt den Zugriff auf die Daten sogar bei leichten Straftatbeständen wie beispielsweise illegalen downloads. Orwells 1984 – geschrieben als Dystopie bekommt nachträglich Züge eines prophetischen Werkes.

Mit freundlichem Gruß
Sabine Niels

P.S.: Mit einigen Gerichtsurteilen wurde immerhin die Reichweite des Gesetzes bisher eingeschränkt. So sind beispielsweise Telekommunikationsunternehmen bis auf weiteres nicht verpflichtet Daten auf Vorrat zu speichern.
Mit mehr als 34.000 Menschen klagt unsere Bundestagsfraktion in Karlsruhe gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.