Sehr geehrte Frau Poschmann, wie werden Sie am kommenden Freitag zum GKV-Gesetz stimmen, welches zwangsläufig zu tiefen Einschnitten bei der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen wird?
Sehr geehrte Frau Poschmann, wie viele meiner KollegInnen, vor allem in den Ballungsräumen, arbeite ich mit einem sogenannten "hälftigen Versorgungsauftrag". Dies betrifft bundesweit meines Wissens etwa 70 % der niedergelassenen TherapeutInnen. Unsere Praxen sind (zumindest bei Alleinverdienern wie mir) nur deshalb finanziell überlebensfähig und in der Lage, wöchentlich bis zu 30 50minütige Patientengespräche anzubieten, weil seit der Entbudgetierung nach der sogenannten Plausibilitätsgrenze und nicht nach den formalen Grenzen des hälftigen Versorgungsauftrags (eben bis zu 30 statt 18 Sitzungen pro Woche) abgerechnet werden kann. Mit der Wiedereinbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen entfällt diese Regelung - und damit sowohl für mich als auch viele KollegInnen im wahrsten Sinne des Wortes die Existenzgrundlage. Für die Patienten bedeutet dies einen zu erwartenden massiven Einbruch und somit eine nochmalige Verknappung der Therapieplätze. Bitte verhindern Sie dies!
Sehr geehrter Herr S.,
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz reagiert auf eine schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Jahr 2027 wird ein Defizit von rund 19 Milliarden Euro erwartet, zugleich steigen die Ausgaben deutlich schneller als die Einnahmen. Ohne Gegenmaßnahmen würde sich diese Finanzierungslücke weiter vergrößern. Das hätte spürbare Folgen für Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie für alle Teile des Gesundheitssystems.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es deshalb, die Beitragssätze ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren und die Finanzierung der Krankenversicherung verlässlicher aufzustellen. Denn ohne eine Reform wären stark steigende Krankenkassenbeiträge für viele Versicherte die Folge. Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen ohnehin durch hohe Lebenshaltungskosten belastet sind, ist es wichtig, zusätzliche finanzielle Belastungen möglichst zu begrenzen. Deshalb werde ich für die Stabilisierung der Beiträge stimmen!
Die Ausgaben sollen wieder stärker an die Einnahmen gekoppelt werden. Konkret bedeutet das, dass Preis- und Vergütungssteigerungen künftig begrenzt werden und sich stärker an der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren sollen. Der Vorschlag nimmt verschiedene Gruppen in die Pflicht: Gutverdienende, Pharmaindustrie, Krankenkassen, Leistungsträger und Leistungserbringer.
Das Gesetz beinhaltet ein Bündel an Maßnahmen, die zusammen dafür sorgen, dass die Beiträge für die Beitragszahler nicht immer weiter stark ansteigen. Klar ist, dafür wird jede Gruppe ihren Beitrag leisten müssen. Wir haben uns dennoch in den Verhandlungen stark für Verbesserungen bei den Psychotherapeuten eingesetzt und unter anderem Ausnahmen bei der Budgetierung für schwere Fälle und eine Verlängerung des Zeitraums, in dem angefangene Fälle zu Ende gebracht werden, erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann
