Frage an Sahra Wagenknecht bezüglich Recht

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Sahra Wagenknecht
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Frage von Susanne B. •

Frage an Sahra Wagenknecht von Susanne B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Wagenknecht,

mit neuen Gesetzen wollen Politiker mehr Organspender. Die potentiellen Spender sollen umfassend über die Organentnahme informiert werden. Wenn Sie unter http://www.faz.net/aktuell/politik/organspende-das-war-ein-katastrophaler-ausbau-von-ersatzteilen-12536010.html einen Erfahrungsbericht lesen, einer bei einer Organentnahme beteiligten Ärztin, werden Sie wahrscheinlich zu der in Kurzfassung wiedergebenen Einschätzung kommen:

"....Sie hatte einen Motorradunfall gehabt. Wahrscheinlich ist sie mit dem Kopf aufgeschlagen, so wurde eine Hirnblutung ausgelöst....die Leute, die kriegten erst mal gesagt: „Ihre Tochter ist hirntot...Der Oberarzt hat dann gesagt: „Ihrer Tochter nützen die Organe nichts mehr. Jemand anders kann mit den Organen aber weiterleben.... Wenn die Klinikangestellten in den Techniken der Gesprächsführung bewandert sind, dann kriegen sie jemand Unsicheren auch dazu, zuzustimmen...Sie müssen sich vorstellen: Sie haben da einen OP-Tisch mit einem Körper, der ist vom Hals bis knapp über dem Schambereich völlig geöffnet, ...Und dieser ausgeweidete Körper. Das hat mich sehr schockiert.

..Wenn einer der Angehörigen jemals so eine Explantation sehen würde und würde darüber sprechen oder es würde im Fernsehen gezeigt, dann gäbe es keine Einwilligungen mehr zur Organentnahme.
..Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand möchte, dass das mit seinem Körper passiert.

..ich habe beschlossen, dass ich kein Organspender sein möchte. Und konsequenterweise möchte ich auch keine Organe bekommen....".

Fragen:
Wenn Sie die potentiellen Spender über den Spendevorgang umfassend informieren, werden Sie keine freiwilligen Spender mehr haben. Wieso wollen Politiker ein Gesetz, dass dem in Ihrem Antrag formulierten Ziel offensichtlich zuwider läuft?
Werden Sie per Gesetz und Zwangsmaßnahmen, jeden zur Organ- und Gewebeentnahme heranziehen?

Mit freundlichen Grüssen
S. B.

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Sehr geehrte Frau Bäcker,

bei dem Gesetz zur doppelten Widerspruchslösung ging es nicht darum, Menschen zur Organspende zu verpflichten oder sonstige "Zwangsmaßnahmen" durchführen zu können. Ziel war es, dass jeder Mensch in Deutschland sich mit dem Thema Organspende einmal befasst hat und sich anschließend für oder gegen eine Spende entscheidet. Diese Entscheidung hätte jeder Bürger dann in einem Register hinterlegen können. Auch ein schriftlicher Widerspruch des Verstorbenen, den Angehörige nach dem Tod dem behandelten Arzt zukommen lassen, hätte ausgereicht, um einer Organspende zu widersprechen. Dieses Gesetz hätte also keine Auswirkungen auf die Selbstbestimmung des Menschen gehabt. Denn die Entscheidung, ob man seine Organe nun spenden will oder nicht, wäre auch weiterhin eine persönliche gewesen.

Einer aktuellen Statistik zufolge, (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1941/umfrage/bereitschaft-zur-organspende-nach-tod/#:~:text=Die%20Statistik%20zeigt%20die%20Ergebnisse%20einer%20Ipsos-Umfrage%20zur,Tod%20zu%20spenden%20aber%20keinen%20Organspendeausweis%20zu%20besitzen) sind 52% der Befragten in Deutschland bereit, ihre Organe zu spenden, besitzen aber keinen Organspendeausweis. Diese Menschen hätte man mit einem solchen Gesetz als zusätzliche Spender gewinnen können. 5,3% lehnen eine Organspende komplett ab. Das wäre auch trotz des Gesetzes weiterhin möglich gewesen. Außerdem wäre es möglich gewesen, unbürokratisch und ohne Angabe von Gründen, jederzeit seine Meinung wieder zu ändern. Niemand wäre dazu verpflichtet gewesen, nachdem er sich als Organspender hat eintragen lassen, dies auch bis ans Lebensende zu bleiben.

Jeder, der eine Organspende ablehnt oder Bedenken hat, Organe nach dem Tod zu spenden, hätte auch mit dem Gesetz einer Spende widersprechen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Sahra Wagenknecht

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