Frage an Sarah Ryglewski bezüglich Innere Angelegenheiten

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Sarah Ryglewski
SPD
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Frage von Claus P. •

Frage an Sarah Ryglewski von Claus P. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Ryglewski,

ich bin ein normaler Bürger, der weder dem rechten noch dem linken politischen Lager zugehörig ist und ich habe eine Frage an Sie:
Ich möchte kurz ausholen: Es ist so, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Dies ist ein allgemein anerkannter Teil des Rechtsstaatsprinzips. Sie stimmen mir sicher zu, weil auch dieses Ihnen bekannt ist.

Aus der anerkannten und repräsentativen Heinsberg-Studie, die ich hier exemplarisch aufführen möchte (Quelle: RKI, Heinsberg-Studie), gehen folgende Fakten hervor:

Die Letalität des SARS-CoV-2 wird mit 0,28-0,37% angegeben.
Die Letalität in der Grippesaison 2017/2018 lag bei 0,28%.

Andere international durchgeführte und publizierte Studien kommen übrigens zu einem ähnlichen Ergebnis.
Es ist allen (incl. Heinsberg) Studien zu entnehmen, dass die aktuelle Virus-Epidemie mit einer mittelstarken bis starken Grippeepidemie vergleichbar ist. Dies geht aus den Daten hervor. Andere Statistiken (z.B. Euromomo) über den saisonalen Grippeverlauf 2020 im Vergleich mit Vorjahren belegen diesen Sachverhalt außerdem.

Es geht hier somit um die Gesamtbetrachtung einer gesellschaftlichen Entität und die Auswirkungen staatlicher Maßnahmen auf dieselbe und es wurden staatliche Maßnahmen getroffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Grundrechte und auf die Gesundheit der Bevölkerung haben.

Ich zähle hier nur einige Auswirkungen auf:

-Erhöhte Sterbequote aufgrund verschobener medizinischer Behandlungen
-massive Arbeitsplatzverluste
-hohe Kindersterblichkeit weltweit aufgrund Shutdown-Maßnahmen
-Selbstmorde, erhöhte Sterbequote in Altenheimen wegen Shutdown
-Massenarmut aufgrund Arbeitsplatzverlustes
-Entzug der Freiheitsrechte
-Größte Zahl von Firmeninsolvenzen nach Kriegsende
-Steigerung der Kriminalität
-Steigende Anzahl häuslicher Gewalt

Die Liste dieser sog. Kollateralschäden ließe sich noch weiter ausführen, darauf verzichte ich aber.

Ich komme auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zurück, denn hier ist nun nicht einmal ein unterstellter guter Wille als moralischer Maßstab der politische Handlung/Entscheidung zur Vermeidung einer gesundheitlichen Gefahr für die Bevölkerung erkennbar. Es scheint vielmehr so, als ob die eigentliche Gefahr die politische Handlung selbst darstellt.

Erklären Sie mir bitte diese Art des politischen Handelns, denn sie ist mit vollkommen unverständlich.

Gibt es einen moralischen Imperativ, der die immensen Kollateralschäden einer politischen Handlung zum Schutz der Gesamtbevölkerung (nicht nur der Risikogruppen!) rechtfertigt, um einer Gesundheitsgefahr zu begegnen, die mit einer Influenza vergleichbar ist?

Erklären Sie es mir und meinen Kindern bitte – wir haben ein Recht darauf, das zu erfahren! Ich möchte eine Erklärung von Ihnen. Schauen Sie dabei auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, schauen sie auf die Heinsberg-Studie und schauen Sie auf die Kollateralschäden. Erklären Sie es mir bitte.
Vielleicht handelt es sich bei den politischen Entscheidungen um eine Gesinnungsethik, deren Ziele im Unklaren liegen?

Jeder Mensch den ich kenne, empfindet diese politische Entscheidungen als unmoralisch. Schauen Sie doch einmal in die Altenheime. Diese Menschen haben Deutschland nach dem Krieg aus Schutt und Asche wieder aufgebaut und jetzt werden sie ruhiggestellt, alleingelassen in ihrem Leid, ihrer Traurigkeit, ihrer Angst und letztlich in ihrem Sterben. Politische Entscheidungen haben ihnen auch noch ihre letzte Würde genommen. Geht so eine christliche Gesellschaft mit ihren alten Menschen um? Diese Menschen gehören zur Risikogruppe, doch auch sie haben Gefühle und eine unantastbare Würde.
Erklären sie mir bitte, warum die Würde derjenigen missachtet wird, die unsere besondere Anerkennung und Wertschätzung verdient haben! Aber auch diese Menschen werden letztlich als Kollateralschäden verbucht und ich bitte deshalb um eine Erklärung.

Politische Entscheidungen nach dem demokratischen Prinzip können nicht autark vom Volkswillen sein (zumindest nicht nach den Wurzeln eines solonischen Demokratieverständnisses) und ich finde, wenn ein Bürger wichtige Fragen stellt, ist ein Politiker als demokratisch gewählter Amtsträger dazu verpflichtet, auch dazu Stellung zu nehmen.

Freundlichen Gruß
C. P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Prüßner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit haben in der Bundesrepublik verfassungsrang und für den Bund sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern einen hohen Stellenwert. Das gilt selbstverständlich auch für die während der Corona-Krise getroffenen Schutzmaßnahmen. Die Entscheidungen werden dabei immer wieder auf den Prüfstand gesetzt, unter Hinzuziehung von Wissenschaft und Ärzten. Bei günstigen Prognosen und einem beherrschbaren Infektionsgeschehen werden die Maßnahmen wieder gelockert, so wie es aktuell ja auch bereits geschieht. Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei insbesondere die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen. Auch das ist ein Gebot der Verhältnismäßigkeit. Dieses Vorgehen hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt, wie ein Blick in andere Länder zeigt, die deutlich stärker von der Corona-Krise betroffen sind als Deutschland. So hat sich gezeigt, dass spät getroffene Maßnahmen wie in Italien oder kaum getroffene Vorkehrungen wie in den USA oder ein vollständiger Verzicht auf Schutzmaßnahmen wie in Brasilien zu verheerenden Konsequenzen führen können. Ich bin deshalb fest davon überzeugt, dass das Handeln der Bundesregierung, das auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und vorsorgenden Schutzmaßnahmen sowie der nun stattfindenden vorsichtigen und schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens richtig war und weiterhin notwendig ist.

Sie sprechen in Ihrem Schreiben außerdem die Letalität von SARS-CoV-2 an, also den Fall-Verstorbenen-Anteil (engl. case fatality rate, CFR). Die Letalität beschreibt die Anzahl der verstorbenen Fälle als Anteil der Zahl der (tatsächlich) erkrankten Fälle.

Der Fall-Verstorbenen-Anteil wurde vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für Europa auf 10,5 % geschätzt (ECDC. Coronavirus disease 2019 (COVID-19) in the EU/EEA and the UK– ninth update. ECDC; 2020.). In Deutschland liegt der Fall-Verstorbenen-Anteil aktuell bei 4,7 %. Eine Studie aus China schätzte den Fall-Verstorbenen-Anteil in einer Patientengruppe von 1.099 Personen auf 8,1 % (14 / 173) unter schweren Erkrankungen (Beatmung oder Sepsis) und 0,1 % (1 / 926) bei leichten Erkrankungen (gesamt 1,4 %). Unter Patienten mit sehr schwerem Verlauf (ITS oder Lungenversagen) war der Fall-Verstorbenen-Anteil 22 % (15 / 67).
Insofern kann ich die von Ihnen genannten Zahlen nicht bestätigen und muss ferner hinzufügen, dass ich die getroffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund eines derart hohen Fall-Verstorbenen-Anteils als dringend notwendig und richtig erachte. Gerne verweise ich Sie auf die Seite des Robert-Koch-Instituts, auf der Sie aktuelle und validierte Informationen erhalten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText11

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski

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