Was braucht es aus Ihrer Sicht, dass das neueTierschutzgesetz die fehlenden Maßnahmen noch berücksichtigt? Und warum wurden sie nicht in den Entwurf mit eingebracht?

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Sarah Ryglewski
SPD
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Frage von Ulrike H. •

Was braucht es aus Ihrer Sicht, dass das neueTierschutzgesetz die fehlenden Maßnahmen noch berücksichtigt? Und warum wurden sie nicht in den Entwurf mit eingebracht?

Peta schreibt folgendes:

Was noch fehlt im neuen Tierschutzgesetz:

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Quelle: https://www.peta.de/aktiv/tierschutzgesetz/?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

als Koalition haben wir konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern. Diese Punkte setzen wir mit der Änderung des Tierschutzgesetzes um. Durch diese Novelle werden Rechts- und Vollzugslücken geschlossen. Mit dem Gesetz stärken wir den Tierschutz und schaffen gleichzeitig die Voraussetzung, um Verstöße gegen den Tierschutz effektiver ahnden zu können. Außerdem sieht das Gesetz effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor. 

Viele der von Ihnen angesprochenen Punkte sind in dem Gesetzentwurf bereits enthalten. So wird die Anbindehaltung grundsätzlich verboten, bestimmte Formen bleiben jedoch ausnahmsweise zulässig, solange die Betriebe, hierbei handelt es sich um Bergbauern und Almen, spezielle Voraussetzungen für den Tierschutz erfüllen. Auch die gesetzlichen Vorschriften für die Durchsetzung des Verbots des routinemäßigen Schwänzekupierens bei Schweinen sind vorgesehen. Weiterhin wird sowohl gegen Qualzuchten, dem Handel von Welpen auf Online-Plattformen sowie die Zurschaustellung von Wildtieren in Zoos vorgegangen.

Wie Sie sehen, gehen wir mit der Novelle des Tierschutzgesetzes große Schritte. Nach der Sommerpause beginnen die Beratungen zu dem Gesetz im Bundestag. Dabei werden wir als SPD die an uns herangetragenen Anmerkungen und Vorschläge selbstverständlich mit in die Debatte nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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