Frage an Sascha Binder bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sascha Binder
Sascha Binder
SPD
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Frage von Jörg J. •

Frage an Sascha Binder von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Binder,

auf Hr. O. Fragen antworten Sie eher allgemein und bleiben konkrete Antworten schuldig.

Sie schreiben: „Konflikte unterschiedlicher Interessens- und Nutzergruppen - Wanderern, Umweltschützern, Jägern, dem Forst - sind vor diesem Hintergrund vorprogrammiert.“

Welche Erkenntnisse oder Untersuchungen liegen Ihnen über die Größe des Interessenskonflikts zwischen diesen Gruppen vor?

Weiter führen Sie aus: „In Baden-Württemberg gab es laut des Ministeriums für Ländlichen Raum bereits im Jahr 2007 allein in den Naturparken des Schwarzwalds rund 7000 Kilometer ausgewiesene Strecken für Mountainbiker.“

Wie kann ein ebenso passionierter Mountainbiker wie Sie, der beispielsweise in Geislingen (oder wie ich in Kernen) wohnt und nicht im Schwarzwald, legal auf attraktiven Wegen unterwegs sein, ohne größere Anreisen per PKW oder ÖPNV in Kauf zu nehmen?

Die Schwarzwald Tourismus GmbH schreibt in einer Pressemitteilung zu diesem Thema ( http://www.schwarzwald-tourismus.info/Presse/Pressemeldungen-nach-Themen/MTB-Radfahren/Mehr-Singletrails-fuer-Mountainbiker-im-Schwarzwald ) „Allerdings verlaufen gut 98 Prozent der Strecken auf breiten Forstwegen.“

Würde man bei einem ähnlichen Angebot für Wanderer von einem attraktiven Angebot reden?

Oder wie große wären Ihrer Einschätzung nach, die Aussichten mit diesem Angebot die derzeit so begehrten Zertifizierungen für Premiumwanderwege zu erhalten?

Welche weiteren Beispiele von legalen Strecken auf Wegen unter 2 m Breite gibt es in Baden-Württemberg?

Welche Erfahrungen aus anderen Bundesländern über Wegbreitenbeschränkungen bzw. dem Verzicht auf diese liegen Ihnen vor?

Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und für das Ausschildern der freigegebenen Strecken ein?

Gibt es Erkenntnisse über Aufwand und Kosten wenn im umgekehrten Fall einer generellen Freigabe der Wege einzelne Verbote an Brennpunkten ausgesprochen werden müssen?

Vielen Dank!

Sascha Binder
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zu meiner Antwort an Herrn Okenka. Bei meiner Antwort kann ich mich seriöser Weise nur auf die aktuelle Rechtslage und die aktuellen Rahmenbedingungen beziehen, weshalb es mir auch klar ist, dass diese Antwort vielen Interessierten zu wenig konkret ist. Ich habe allerdings versucht deutlich zu machen, dass auch ich Handlungsbedarf sehe, diesen aber am liebsten im Einvernehmen mit allen anderen Interessengruppen gelöst sehen möchte. Die Größe des Interessenkonflikts ist dabei gar nicht so entscheidend, vielmehr reicht es aus meiner Sicht, dass es in dieser Frage divergierende Interessen gibt, was unbestritten sein dürfte und was ich zuletzt auch aus einer Leserbrief-Serie in meiner Heimatzeitung herauslesen konnte.

Mein Hinweis in der Antwort an Herrn Okenka auf bestehende Routen und die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen zielte keineswegs darauf ab, die Frage nach der 2m-Regel als gelöst darzustellen. Wie schon angedeutet, sehe auch ich Handlungsbedarf, allerdings sehe ich im bestehenden rechtlichen Rahmen noch Möglichkeiten Verbesserungen im Sinne der Single-Trail-Fahrer zu erzielen, dafür sind aus meiner Sicht Kompromisse nötig und möglich. Der Vergleich mit Wanderwegen führt an dieser Stelle aus den verschiedensten Gründen nicht weiter, ebenso wie es wenig Sinn macht darüber zu diskutieren was nun echtes „Mountainbiken“ ist und was „objektiv“ attraktive Routen sind. Ich denke die hessische Weg eine Regelung zu finden, ist ein gutes Beispiel wie in dieser Frage ein einvernehmlicher Fortschritt erzielt werden kann, wobei natürlich nicht von vornherein davon auszugehen ist, dass die Regelungen in Hessen eins zu eins auch in Baden-Württemberg passen. Die Kostenfrage ist aus meiner Sicht nachrangig, da in den meisten Fällen auf eine entsprechende Beschilderung nicht verzichtet werden kann, denn wenn auch im Wald keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht besteht, müssen Gefahren die aufgrund eines Single Trails entstehen können trotzdem minimiert bzw. geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Binder MdL

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