Antwort 22.05.2025 von Sascha Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden grundsätzlich nach Leistungsfähigkeit erhoben – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mehr Einkommen bedeutet also auch einen höheren Beitrag.
