Label
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Portrait von Sascha Wagner
Sascha Wagner
Die Linke
100 %
11 / 11 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Tarikhan S. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es in der Bundesregierung keine Einigung gebe. Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position besonderes Gewicht.

Als Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich heute mit großer Sorge bezüglich der geplanten anlasslosen Chatkontrolle an Sie. Dieses Vorhaben stellt Millionen unschuldige Menschen unter Generalverdacht und zerstört das digitale Briefgeheimnis. Um private Chats zu scannen, müsste die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgeweicht werden. Das schafft gefährliche Sicherheitslücken, die auch von Cyberkriminellen ausgetauscht werden können. Zudem drohen durch fehlerhafte KI-Scanner massenhaft falsche Verdächtigungen bei völlig harmlosen Alltagsfotos.

Portrait von Sascha Wagner
Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr S., 

vielen Dank für Ihre Frage. Als Linksfraktion lehnen wir verpflichtende Chatkontrollen ebenso wie eine Erlaubnis zu massenhaftem Scannen privater Kommunikation weiterhin und entschieden ab. 

Dass aktuell versucht wird, die zurecht ausgelaufene Ausnahme von der ePrivacy-Verordnung ("freiwillige Chatkontrolle") in einer zweiten Lesung im EP wiederzubeleben, obwohl es in der ersten Lesung keine Mehrheit dafür gab, ist ein formal ungewöhnlicher Vorgang und inhaltlich deutlich abzulehnen. 

Eben erst zeigte eine parlamentarische Anfrage meiner Kollegin Donata Vogtschmidt, dass die Anzahl eingehender Verdachtsmeldungen beim BKA nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle im April nicht eingebrochen ist. Überhaupt ist wirksamer Kinderschutz keineswegs an der Anzahl eingehender Meldungen beim BKA messbar, von denen fast die Hälfte Falschpositive sind und so die Intimsphäre ausgerechnet von Minderjährigen massenhaft verletzen: https://netzpolitik.org/2026/auch-ohne-gesetz-weiterhin-massenhaft-hinweise-auf-kindesmissbrauch/ In vielen Fällen löscht das BKA die Inhalte nicht, oder es meldet Inhalte, die gar nicht strafbar sind: https://netzpolitik.org/2026/automatisierte-falschmeldungen-bka-meldet-kinderpornografie-die-keine-ist/ Auch deswegen sind massenhafte freiwillige Chatkontrollen der falsche Weg.

Dass im letzten Trilog der EU unter zypriotischer Ratspräsidentschaft am 29. Juni 2026 erneut keine Einigung bei der dauerhaften Chatkontrolle (CSA-Verordnung) erzielt wurde, ist auch dem Protest der Opposition, der außerparlamentarischen Organisationen einschließlich einiger Kinderschutzverbände und der scharfen Kritik aus der Wissenschaft zu verdanken. Es ist schwer, ein bereits von der Kommission auf den Weg gebrachtes Vorhaben zu stoppen. Bei Chatkontrolle könnte dies jedoch gelingen, dies zeigt der inzwischen 4 Jahre andauernde Schlingerkurs der Verhandlungen. Als Linksfraktion werden wir uns weiterhin gegen Chatkontrolle stellen, auch wenn es einen langen Atem braucht. Unseren Antrag gegen Chatkontrolle werden wir für die 2/3. Lesung zu einem geeigneten Zeitpunkt noch einmal nach vorne spielen und Druck aufbauen. https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102046.pdf

Wir fordern außerdem wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Dazu gehören:

1. Tatsächliche Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (z.B. "Löschen statt Sperren")

2. Aufklärung und digitale Bildung, Ausbau digitaler Kinder- und Jugendarbeit

3. Mehr Ressourcen für Kinder- und Jugendschutz (Jugendämter, Kinder- und Jugendhilfe) 

 4. Konsequente Haftung der Plattformkonzerne bei Verstößen gegen Kinderschutzauflagen (z.B. gemäß Artikel 28 DSA) 

 5. Die Stärkung sicherer digitaler Räume und Nachschärfungen des Strafrechts durch die derzeit ebenfalls verhandelte EU-Kinderschutzrichtlinie (https://www.heise.de/news/EU-verschaerft-Strafrecht-Live-Streaming-von-Kindesmissbrauch-wird-strafbar-11341988.html) und eine wirkungsvolle Ausgestaltung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt.

Dafür werden wir uns mit voller Kraft einsetzen.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sascha Wagner
Sascha Wagner
Die Linke

Weitere Fragen an Sascha Wagner