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Wie stehen Sie zu den Plänen der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) deutlich einzuschränken beziehungsweise in seiner bisherigen Form zu verändern?

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Sascha Wagner
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Frage von Thorsten H. •

Wie stehen Sie zu den Plänen der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) deutlich einzuschränken beziehungsweise in seiner bisherigen Form zu verändern?

Sehr geehrter Herr Wagner,

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt Bürgerinnen und Bürgern seit 2006 das Recht, Informationen und Dokumente von Bundesbehörden anzufordern. Es ist ein wichtiges Instrument für Transparenz, demokratische Kontrolle und das Vertrauen in staatliches Handeln. �

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Die derzeit diskutierten Reformpläne sehen unter anderem vor, den Kreis der Anspruchsberechtigten einzuschränken und Auskünfte künftig nur noch natürlichen Personen mit einem „berechtigten Interesse“ zu gewähren. Kritiker befürchten, dass Behörden dadurch deutlich mehr Anfragen ablehnen könnten und die Kontrolle staatlichen Handelns erschwert würde.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten H.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr H., 

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Derzeit können sich alle Bürgerinnen und Bürger voraussetzungslos an Behörden wenden und die Herausgabe von Informationen einfordern, die den Behörden für ihre Entscheidungen vorliegen und über den Entscheidungsweg innerhalb der Behörde. Einzige Hürden sind Gebühren, die je nach Umfang fällig werden sowie die Einstufung von Information als nicht-öffentlich. Die Koalition im Bund hat verabredet, diese Rechte wesentlich einzuschränken: bei einer IFG-Anfrage soll zukünftig tatsächlich ein "berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden müssen. So könnten Bürgerinnen und Bürger zu bestimmten Planungsvorhaben nur noch dann Informationen anfordern, wenn sie unmittelbar betroffen sind - aber nicht, weil sie sich allgemein für die Wohnraumentwicklung ihrer Stadt interessieren. Sie sollen auch nur noch dann Auskünfte erhalten, wenn keine anderen Informationsrechte bestehen. Ausländische Staatsangehörige sollen ausgeschlossen werden, wenn sie keine EU-Staatsangehörigen sind. Kritische Infrastruktur und Forschung sollen generell ausgenommen werden - unterstellt wird, dass sonst Informationen für fremde Mächte gewonnen werden können, um Sabotage und Spionage vorzubereiten. Bislang wurden solche Risiken im Einzelfall geprüft.

Die Herstellung von "Resilienz" gegen äußere Einflussnahme ist nur ein vorgeschobenes Argument, um die generell ablehnende Haltung der Union gegenüber staatlicher Transparenz zu kaschieren. Tatsächlich war das nie gewollt, IFG und weitere Transparenzregeln wurden von der Union schon immer als "Bürokratie" diffamiert und ihre Einschränkung gefordert. Der Kern der Verabredung steckt jedoch in der geplanten Einführung des "berechtigten Interesses". Dies werten wir klar als Teil des autoritären Umbaus, der von der Union auf allen Ebenen vorangetrieben wird. Nicht mehr der Staat soll sein Geheimhaltungsinteresse begründen, sondern die Bürgerinnen und Bürger ihr grundgesetzliches Recht auf Information. Gefordert wird blindes Vertrauen in das obrigkeitliche Herrschaftswissen. Das ist das Gegenteil von Demokratisierung der Gesellschaft. Von Bürokratieabbau ist das Vorhaben hingegen weit entfernt: denn so muss die Verwaltung zukünftig auch noch die Staatsangehörigkeit der Antragsteller*innen und ihre Auskunftsberechtigung prüfen. Journalistinnen und Journalisten könnten auf ihre Rechte als Pressevertreter verwiesen werden und gar keine Auskünfte nach dem IFG mehr erhalten. Damit wäre aber auch der roll-back hin zu sehr dürftigen Auskünften an die Presse eingeleitet - denn wenn eine IFG-Anfrage im Raum steht, sind Behörden derzeit vielleicht eher geneigt, auch auf Presseanfragen umfassend zu antworten. Schließlich zeigen Fälle wie der von Jens Spahn (Maskendeals) und Katharina Reiche (Reisen zu klandestinen Wirtschaftsrunden), wie wichtig Transparenz ist, um Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft zu verhindern.

Als Linke fordern wir das genaue Gegenteil dieses Wegs: wir wollen ein Transparenzgesetz, das Behörden und öffentliche Dienstleister zur eigenständigen Veröffentlichung von Informationen in einem maschinenlesbaren Format, digital für alle zugänglich, verpflichtet. Auch die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung muss für jedermann zugänglich gemacht werden.  Jegliche Einschränkungen der derzeitigen Transparenzregeln, wie zum Beispiel dem Informationsfreiheitsgesetz, lehnen wir ab.

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