Wie rechtfertigen Sie Kürzungen ausgerechnet bei der psychischen Gesundheitsversorgung, und werden Sie sich dagegen einsetzen?
Ich mache mir wirklich Sorgen wegen der geplanten Kürzungen in der Psychotherapie. Kassenplätze bekommen 4,5% weniger Honorar. Wer einen halben Kassenplatz hat (das ist die Mehrheit!), soll nur noch 18 statt 30 Patient*innen pro Woche behandeln. Und es soll dann auch noch das gesetzliche Mindesthonorar fallen.
Das ergibt für mich keinen Sinn. Psychotherapie macht gerade mal ein Prozent der GKV-Ausgaben aus. Gleichzeitig ist Suizid die häufigste Todesursache bei 10- bis 25-Jährigen, und psychische Erkrankungen führen im Schnitt zu 42 Krankheitstagen im Jahr.
Wer soll das eigentlich noch behandeln, wenn Kassenplätze unattraktiver werden und Praxen weniger Patient*innen aufnehmen dürfen? Der Mangel ist doch jetzt schon riesig. Zusätzlich dazu mussten die Therapeut*innen auch nach ihrem Studium noch eine lange und finanziell prekäre Ausbildung absolvieren.
Wie rechtfertigt Ihre Partei das? Und werden Sie sich gegen diese Kürzung einsetzen?
Danke und viele Grüße
Sehr geehrte Frau L.,
zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mir ist bewusst, wie wichtig die Arbeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für das Wohlergehen und die Gesundheit vieler Menschen in unserem Land ist. Auch deshalb bin ich nicht sehr zufrieden mit den beschlossenen Regelungen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden künftig, wie alle anderen Facharztgruppen auch, in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung einbezogen, damit sich die Honorierung stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientiert. Uns war dabei klar, dass die Psychotherapie hier Besonderheiten mitbringt, die besondere Sorgfalt erfordern. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren gezielt nachgebessert: Laufende Behandlungen werden ohne Unterbrechung fortgeführt, für besonders vulnerable Patientengruppen bleibt die extrabudgetäre Vergütung bestehen, und die Selbstverwaltung erhält den Auftrag festzulegen, welche Fälle künftig prioritär behandelt und weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Damit stellen wir einen verlässlichen Übergang in die neue Systematik sicher, Behandlungsabbrüche werden verhindert, und über gezielte extrabudgetäre Anreize erhalten gerade Menschen mit besonders dringendem oder komplexem Bedarf schneller Zugang zu Therapie. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ließen sich diese Verbesserungen nicht direkt im GKV-BStabG selbst verankern. Wir haben uns deshalb als Koalitionsfraktionen mit einem eigenen Entschließungsantrag ausdrücklich dazu verpflichtet, sie zeitnah nach der Sommerpause in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zu beschließen, mit Wirkung zum selben Zeitpunkt wie das GKV-BStabG, also zum 1. Januar 2027. Damit stellen wir sicher, dass es zu keiner Lücke zwischen dem Inkrafttreten der neuen Vergütungssystematik und den zugesagten Übergangsregelungen kommt. Auch deswegen habe ich für das Gesetz gestimmt. Nicht, weil ich es für ideal halte, sondern weil wir mit den erkämpften Übergangsregelungen und dem Entschließungsantrag die bestmögliche Absicherung der Versorgung innerhalb der aktuellen Verhandlungsmasse erreichen konnten.
Im Herbst wird es dann unter anderem darum gehen, wie die zugesagte extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen konkret ausgestaltet wird. Auch die bereits im GKV-BStabG gesicherten extrabudgetären Bestandteile für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bleiben davon unabhängig ohnehin zusätzlich erhalten. Zudem erhält die Selbstverwaltung den Auftrag festzulegen, in welchen Fällen Behandlungen künftig prioritär aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden.
Parallel dazu arbeiten wir an einer Weiterentwicklung der Bedarfsplanung in der Psychotherapie, die stärker an der tatsächlichen Versorgungslage ausgerichtet werden soll, gerade angesichts des von Ihnen zu Recht angesprochenen Versorgungsmangels. Diese Strukturreform wird eng mit dem Aufbau eines patientenorientierten Primärversorgungssystems verzahnt, mit dem Ziel einer besseren Patientensteuerung, kürzerer Wartezeiten und eines schnelleren Zugangs zur passenden Versorgung. Die konzeptionellen Arbeiten dazu laufen im Bundesministerium für Gesundheit bereits und werden in den kommenden Monaten fortgesetzt.
Uns ist bewusst, dass die Besonderheiten der psychotherapeutischen Vergütung bei der Einbindung in die neue Systematik weiterhin sorgfältig mitgedacht werden müssen. Die Anliegen der Psychotherapeutenverbände nehmen wir daher ernst und werden sie im weiteren Verfahren genau prüfen. Unser Ziel bleibt eine Vergütung, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen widerspiegelt, und eine psychotherapeutische Versorgung, die dauerhaft qualitativ hochwertig bleibt, mit einem zeitnahen Zugang für Patientinnen und Patienten sowie verlässlichen, angemessenen Rahmenbedingungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Zu Ihrer direkten Frage: Ja, ich werde mich im weiteren Verfahren, insbesondere bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung in der Psychotherapie, dafür einsetzen, dass die Versorgung nicht auf der Strecke bleibt.
Ich bedanke mich für Ihre Nachricht und Ihre Anmerkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff