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Weshalb konzentrieren Sie sich, als Mitglied der "Taskforce" nicht endlich darauf gegen die tatsächlichen Verursacher zu hoher Kraftstoffpreise, die Mineralölkonzerne, vorzugehen?

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Sepp Müller
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Frage von Manfred L. •

Weshalb konzentrieren Sie sich, als Mitglied der "Taskforce" nicht endlich darauf gegen die tatsächlichen Verursacher zu hoher Kraftstoffpreise, die Mineralölkonzerne, vorzugehen?

Sehr geehrter Herr Müller,
die "Taskforce" gegen zu hohe Kraftstoffpreise wurde vollmundig angekündigt, wenn auch erst Wochen nach Beginn des Krieges im Iran - und damit viel zu spät, denn die Preise wurden bereits ab Tag 4 vor Kriegsbeginn täglich erhöht - von den Mineralölkonzernen (obwohl zu diesem Zeitpunkt in den Tanks noch günstige Kraftstoffe lagerten).
Dann kam die "12-Uhr-Regel". Effekt: noch höhere Preise.
Nach Reduzierung der Energiesteuer sanken die Preise erst nach zwei Wochen und nicht in voller Höhe der Reduzierung. Und ich prophezeihe bereits heute, dass die Preise bereits vor dem 01.07.2026 steigen und ab dem 01.07.2026 sprunghaft.
Gibt es einen Gesetzentwurf, mit dem den Mineralölkonzernen vorgegeben wird wie hoch in % der Unterschied zwischen Rohölpreis und Preis des Endproduktes maximal sein darf?
Falls ja, wann wird der Entwurf verabschiedet? Falls nein, was hindert Sie daran?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred L.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre kritischen Anmerkungen zur Entwicklung der Kraftstoffpreise.

Gerade in Zeiten internationaler Krisen erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht, dass Preissteigerungen nachvollziehbar sind und nicht durch ein missbräuchliches Verhalten einzelner Marktteilnehmer zusätzlich verschärft werden. Deshalb war es richtig, dass die Bundesregierung nach Beginn des Iran-Krieges kurzfristig gehandelt und neben der befristeten Senkung der Energiesteuer weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht hat.

Zu Ihrer konkreten Frage: Einen Gesetzentwurf, der den Mineralölunternehmen verbindlich vorgibt, wie hoch die Differenz zwischen Rohölpreis und Kraftstoffpreis maximal sein darf, ist aktuell nicht vorgesehen. Ein solcher staatlich festgelegter Höchstaufschlag würde einen erheblichen Eingriff in die Preisbildung einer sozialen Marktwirtschaft darstellen und wäre kartell- und europarechtlich mit erheblichen rechtlichen Fragen verbunden.

Stattdessen verfolgt die Bundesregierung den Ansatz, den Wettbewerb wirksamer zu stärken und Missbrauch konsequenter zu ahnden. So wurde im ersten Kraftstoffpaket das Kartellrecht verschärft und es wird weiterhin die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor gesetzlich versträkt werden.. Das Bundeskartellamt soll künftig einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen vorgehen können, wenn Anhaltspunkte für unangemessen hohe Kraftstoffpreise bestehen.

Darüber hinaus schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen, damit das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen strukturelle Wettbewerbsstörungen schneller feststellen und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen kann. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen nicht nur festzustellen, sondern sie künftig auch deutlich schneller zu beseitigen.

Mit diesem Maßnahmenpaket werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Preisgestaltung an deutschen Tankstellen deutlich intensiver zu kontrollieren und bei Bedarf konsequent einzugreifen. Ich halte diesen Ansatz für zielführender als staatliche Preisvorgaben, weil dadurch Wettbewerb gestärkt und gleichzeitig Missbrauch wirksam bekämpft werden kann.

Unabhängig davon beobachten Bundesregierung und Koalitionsfraktionen die Preisentwicklung weiterhin sehr genau.

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