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Wie reagieren Sie auf die massive Kritik von Branchenverbänden wie dem BDEW, die Ihren Vorschlag zur Abschaffung der Gasnetz-Abschreibungsoption Kanu 2.0 als Missverständnis bezeichnen?

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Sepp Müller
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Frage von Thomas A. •

Wie reagieren Sie auf die massive Kritik von Branchenverbänden wie dem BDEW, die Ihren Vorschlag zur Abschaffung der Gasnetz-Abschreibungsoption Kanu 2.0 als Missverständnis bezeichnen?

Während einer Debatte zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag forderten Sie, dass die Bundesnetzagentur die Möglichkeit der schnelleren Abschreibung von Gasnetzen (das Instrument „Kanu 2.0“) bis 2045 aufhebt. Kerstin Andreae, Chefin des Branchenverbandes BDEW, reagierte darauf öffentlich mit großer Sorge und erklärte, Ihrem Vorschlag liege „möglicherweise ein Missverständnis vor“, da Kanu 2.0 explizit kein Stilllegungsprogramm sei, sondern Flexibilität für die Transformation sichere. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnte vor Ihrem Vorstoß. Auf welchen fachlichen Gutachten basiert Ihre Forderung, wenn die betroffene Energiewirtschaft darin ein Risiko für die Netze sieht?

Quellen: https://www.futurezone.de/digital-life/verbraucher/article731775/gasnetze-behoerde-blockt-cdu-vorstoss-gegen-regel-fuer-millionen-haushalte.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr A.,

mir ist bewusst, dass KANU 2.0 formal kein Stilllegungsprogramm ist und den technischen Weiterbetrieb von Gasnetzen nicht ausschließt. Mein Punkt ist aber ein anderer: Die beschleunigte Abschreibung entfaltet bereits heute erhebliche wirtschaftliche Wirkungen. Sie zieht Kosten in die Gegenwart vor und belastet Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen über höhere Netzentgelte, obwohl viele Gasnetze technisch weiter nutzbar sind und künftig für Biomethan, Wasserstoff und andere klimaneutrale Gase gebraucht werden.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber zudem eine neue Grundlage geschaffen. Gas- und Ölheizungen bleiben möglich; zugleich soll der Rahmen geschaffen werden, diese Anlagen ab 2045 mit klimaneutralen Energieträgern zu betreiben. Damit ist aus meiner Sicht die Annahme überholt, Gasnetze würden generell ab 2045 nicht mehr gebraucht. Im Gegenteil: Sie bleiben für Gebäudebestand, industriellen Mittelstand, Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Transport klimaneutraler Gase relevant.

Die Zahlen zeigen, warum ich hier Handlungsbedarf sehe: Das deutsche Gasverteilnetz umfasst mehr als 550.000 Kilometer und versorgt rund 20 Millionen Haushalte sowie über 1,8 Millionen Gewerbe- und Industriekunden. Bei einem Wiederbeschaffungswert von mehr als 270 Milliarden Euro ist es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, diese Infrastruktur pauschal auf einen künstlich verkürzten Zeitraum abzuschreiben. Schon 2025 stiegen die Fernleitungsnetzentgelte im Schnitt um 31,6 Prozent und die Verteilnetzentgelte für Haushalte und Gewerbe um 23 Prozent; für 2026 werden weitere Anstiege erwartet.

Meine Forderung richtet sich deshalb nicht gegen Netzbetreiber und auch nicht gegen die Transformation. Im Gegenteil: Regulierung muss den neuen politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen folgen. Wenn Gasnetze auch künftig für klimaneutrale Gase gebraucht werden, darf die Regulierung keine wirtschaftlichen Anreize setzen, die ihren langfristigen Erhalt erschweren und heutige Verbraucher unnötig belasten.

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