Frage an Sibylle Pfeiffer bezüglich Verbraucherschutz

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Sibylle Pfeiffer
CDU
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Frage an Sibylle Pfeiffer von Lucas T. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

von vielen der im Bundestag etablierten Parteien hört man, wie auch von der CDU, in letzter Zeit immer wieder die Aussage, das Internet sei ein rechtsfreier Raum und müsse stärker von staatlicher Seite kontrolliert werden. Mir erschließt sich das nicht ganz, schließlich gelten Gesetze wie etwa das Antidiskriminierungsgesetz für Äußerungen im Internet gleichermaßen wie im täglichen Leben. Ebenso kann die illegale Verbreitung von Software, Musik, Pornographie oder Gewalt bereits heute verfolgt werden, was sich auch in zahlreichen Prozessen und Abmahnungen wiederspiegelt.
Inwiefern kann man Ihrer Meinung nach da von einem "Rechtsfreien Raum" sprechen und wie sollte eine stärkere Regulierung aussehen?
Droht nicht durch eine Regulierung des Internets, wie etwa die Zensur von Kinderpornographie und anderen unliebsamen Inhalten, der Verlust der Netzneutralität, die seit der Begründung des Internets den wichtigsten Grundsatz und Merkmal dieses weltweiten Netzes darstellt?
Wie kann ich als Bürger sicher gehen, dass z.B. bei den Sperren zur Zensur von Kinderpornographie auch wirklich nur Kinderpornographie gesperrt wird und nicht weitere Inhalte, welcher Art auch immer diese sein sollten? Diese Möglichkeit habe ich nach meinem Erkenntnisstand nicht, was dazu führt, dass ich nicht mehr sicher sein kann, dass mir als Bürger keine Informationen vorenthalten werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Treffenstädt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Treffenstädt,

das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern ein Medium, welches einigen Besonderheiten unterliegt. Diesen Besonderheiten muss der Gesetzgeber Rechnung tragen und den Strafverfolgungsbehörden auch dort Möglichkeiten an die Hand geben, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.

Dabei findet eine Zensur, vor der Sie warnen, nicht statt. Alle Gesetze, die dazu verabschiedet werden, achten die Rede-, Presse- oder Meinungsfreiheit – anderes würde unser Grundgesetz und Karlsruhe auch gar nicht zulassen.

Daher dürfen die Strafverfolgungsbehörden nicht willkürlich, sondern nur auf der Basis von klaren Rechtsgrundlagen und eindeutigen Fällen Eingriffe ins Internet vornehmen. Sollte ein Bürger der Meinung sein, dass dem in Einzelfall nicht so ist, kann er das selbstverständlich gerichtlich klären lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sibylle Pfeiffer