Warum hat bei organisiertem Bandenkriminalität wie z. B. Wirecard alle Aufsichtsbehörden bei ihren Kontrollfunktionen so versagt ?

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Sibylle Schmidt
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Frage von Iris S. •

Warum hat bei organisiertem Bandenkriminalität wie z. B. Wirecard alle Aufsichtsbehörden bei ihren Kontrollfunktionen so versagt ?

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Sehr geehrte Frau Stieb,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Firma Wirecard war in der Gründung 1997 ein sogenanntes Big Thing. Sie sollte Abrechnungsmodalitäten  und Warenlieferung in der größer werdenden Netzökonomie sicherstellen. Mit dem Einkauf ertragsloser Firmen zu überhöhten Preisen in Südostasien kam der Verdacht der Geldwäsche auf. Die Geschäftsführer begründeten dies mit möglichen Marktzugängen durch Teilhabe an nationaler Vor-Ort-Ökonomie. Obwohl bekannte amerikanische Short-Seller (Spekulation auf fallende Kurse) die deutsche Bankenaufsicht BaFin warnen wollten, wurden sie nicht angehört. Im Gegenteil. Ein Short Selling auf Aktien der Firma Wirecard wurde untersagt. Ich kann nur vermuten, dass ein Konkurs der Firma im Hinblick auf viele Kleinanleger vermieden werden sollte. Dies ermöglichte vermutlich der Konzernleitung - die Schuldfrage konnte noch nicht geklärt werden - rund 1,9 Mrd. € einem einzelnen Treuhänder in Südostasien zu übertragen. Ein Geschäftsführer- Jan Marsalek - wird polizeilich gesucht. Ein Untersuchungsausschuss im Bundestag wurde abgeschlossen.

Als sich die Gerüchte der Zahlungsunfähigkeit verhärteten und die Aktie abzustürzen drohte, wurde in der Öffentlichkeit mit einer Übernahme der Deutschen Bank durch die Firma Wirecard spekuliert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden viele Anleger, Wirtschaftsprüfer, Politiker, weisungsgebundene und gehaltsabhängige Mitarbeiter der Bankenaufsicht verunsichert gewesen sein, in welche Richtung - Konkurs oder Rettung - die Firma geht. Obwohl viele Menschen an dieser komplexen Firma mitbeteiligt waren und mit ihr zu tun hatten, können Einzelne nicht ohne genaue und umfassende Prüfung Entscheidungen treffen.  Es geht immer auch um Mitarbeiter und Kleinanleger. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Bankenaufsicht sollten verschwiegen aber rigoroser prüfen, wenn Zweifel aufkommen. Letztendlich sammeln Short Seller umfangreiche Informationen, bevor sie agieren. Sie leisten quasi Vorarbeit für die BaFin und sind ernst zu nehmen statt zu verteufeln. 

Schöne Woche

Sibylle Schmidt