Als Allergiker sehe ich für mich in Impfung (E+ Reagenzien, etc pp) ein höheres Risiko, als die abnehmende COVID schwere. Würden Sie bei Impfpflicht privat für mein erhöhtes Impfrisiko haften ?

Portrait von Siegfried Lorek
Siegfried Lorek
CDU
75 %
/ 8 Fragen beantwortet
Frage von Frieder F. •

Als Allergiker sehe ich für mich in Impfung (E+ Reagenzien, etc pp) ein höheres Risiko, als die abnehmende COVID schwere. Würden Sie bei Impfpflicht privat für mein erhöhtes Impfrisiko haften ?

Im Begleitblatt zur Impfung muss man angeben ob man Allergiker ist. Das bin ich seit Kindheit, und werde dieses nie unterschreiben. In meiner Familie konnte ich schon heftigste Nebenwirkungen (u.a. Long Covid seit Aug.) beobachten.

Das RKI hat am 28.2.2022 die Risikobewertung auch dahingehend geändert, daß Schutzwirkungen der Impfungen bei aktuellen Varianten geringer sind, und schneller absinken. Begründung im Gesetzesentwurf ist nicht mehr aktuell.
Abwägung Impfrisiko gegen Erkrankung sehe ich für mich klar negativ. Fremdschutz a auch immer marginaler (nie Sterile Immunität), daher sehe ich auch hier kein Argument mehr.

Im Falle einer Impfpflicht, würden Sie persönlich für meine Impfschäden haften? - Mein Anwalt würde Ihnen einen Vertrag zukommen lassen. Weil der Aufwand zur Anerkennung von Impfschäden hoch ist, wird jede auftretende gesundheitliche Verschlechterung als Impfschaden gewertet.

Stimmen Sie bitte gegen die Impfpflicht, oder würden Sie diese Haftung übernehmen?

Portrait von Siegfried Lorek
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

für Ihre Nachricht, in der Sie sich kritisch mit der Einführung einer COVID-19-Impfpflicht auseinandersetzen und Aufklärung hinsichtlich Nebenwirkungen nach der COVID-19-Schutzimpfungen einfordern, danke ich Ihnen. Gerne erläutere ich Ihnen nachfolgend meine Haltung zu dieser Thematik.

Grundsätzlich ist und bleibt aus meiner Sicht Impfen das Gebot der Stunde. Denn die Impfung ist sicher und sie schützt. Sie wirkt insbesondere einer Überlastung des Gesundheitswesens entgegen, weil sie erwiesenermaßen – auch unter Verbreitung der Omikron-Variante – die Gefahr einer Corona-Infektion für den Einzelnen deutlich senkt und einen schweren Krankheitsverlauf mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließt. Ein breites und niederschwelliges Impfangebot ist deshalb auch weiterhin unerlässlich.

Der Verlauf der Corona-Pandemie hat klar gezeigt: Bei immer wieder neuen, verschieden infektiösen und unterschiedlich pathogenen Virusvarianten sowie bei fortbestehenden deutlichen Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedarf es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um uns gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen.

Nach meiner Einschätzung müssen wir dafür in einem ersten Schritt ein digitales Impfregister aufbauen, um zu einer valideren Datenlage zu kommen.

Es kann uns dabei helfen, Datenerhebung, Auswertung, Information und Aufklärung zu intensivieren, und es ermöglicht darüber hinaus Vorhersagen über die zu erwartende Belastung unseres Gesundheitssystems. Das Impfregister sollte zudem dazu genutzt werden, die verschiedenen Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, eine gezielte Ansprache bislang Ungeimpfter sicherzustellen und hier auch für eine geeignete Beratung zu sorgen.

Ein solches Impfregister wäre auch ein wichtiger Baustein für die von Ihnen geforderte Aufklärung hinsichtlich Nebenwirkungen nach der COVID-19-Schutzimpfungen. Und es könnte im Sinne eines infektionsschützenden Gesamtkonzepts natürlich auch auf andere Schutzimpfungen ausgeweitet werden.

Schließlich bin ich überzeugt, dass uns ein Impfregister auch bei der Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unterstützen könnte. Auch, wenn uns die Einführung einer Impfpflicht für die Bewältigung der Omikron-Situation nicht mehr wird helfen können, gilt es, Vorsorge für die zweite Jahreshälfte zu treffen. Da wir heute noch nicht absehen können, wie sich die Pandemie im nächsten Herbst und Winter entwickelt, können wir insoweit die (stufenweise) Einführung einer Impfpflicht nicht grundsätzlich ausschließen. Umso wichtiger ist es, dass wir die aktuelle Entspannung beim Infektions- und Krankheitsgeschehen nutzen, um zu klären, an welche Kriterien ein gestuftes Impfvorsorgekonzept künftig anknüpfen sollte. Diesbezüglich dürften insbesondere die voraussichtliche Krankheitslast einer Virusvariante, deren Übertragbarkeit, die Wirksamkeit und die Sicherheit der dann verfügbaren Impfstoffe sowie den Umfang der Immunität in der Bevölkerung (nach Altersgruppen differenziert, inklusive der Anzahl der erforderlichen Impfungen und der aktuellen Impfquote) von Relevanz sein. Natürlich muss bei der etwaigen Einführung einer Impfpflicht auch sichergestellt sein, dass der von der Impfung zu erwartende Nutzen die mit ihr verbundenen Risiken überwiegt, so wie das für die aktuellen COVID-19-Impfstoffe der Fall ist.

Die Entscheidung einer Einführung einer Impfpflicht obliegt dem Deutschen Bundestag. Daher muss dieser zunächst ein Gesamtkonzept vorlegen, wie wir eine sachgerechte Impfvorsorge für weitere Pandemiewellen im kommenden Herbst und Winter treffen können. Bei dessen Umsetzung wird natürlich weiterhin zu jeder Zeit darauf zu achten sein, dass alle potentiellen Maßnahmen verhältnismäßig sind.

Alle Informationen zur COVID-19 Schutzimpfung finden Sie unter der Seite https://www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung.

Freundliche Grüße

Siegfried Lorek

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Siegfried Lorek
Siegfried Lorek
CDU