Sind Sie für die Kopplung des Rentenalters?
Neuer Gesetzentwurf
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und dafür, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.
Die gesetzliche Rentenversicherung betrifft die Frage des Renteneintrittsalters und deshalb ist sie hauptsächlich Sache des Bundes. Als Landtagsabgeordneter treffe ich darüber keine direkten Entscheidungen. Trotzdem ist das Thema für viele Menschen, auch hier im Rems-Murr-Kreis, natürlich sehr wichtig.
Ich bin offen dafür, das Rentenalter langfristig und regelgebunden an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Eine solche Anpassung kann dann sinnvoll sein, wenn sie maßvoll, transparent, sozial abgefedert und regelmäßig überprüft wird. Sie kann ein wichtiger Bestandteil sein, um die gesetzliche Rente auch in Zukunft zu sichern.
Die Rentenkommission schlägt vor, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei weiter steigender Lebenserwartung moderat anzupassen. Nach den derzeitigen Annahmen würde dies bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre steigt. Zugleich soll regelmäßig überprüft werden, ob die zugrunde liegenden Annahmen noch zutreffend sind.
Wichtig ist aus meiner Sicht auch, dass es für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen gibt. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, etwa im Handwerk, in der Pflege oder in anderen körperlich belastenden Berufen, und kurz vor der Rente nachweislich nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze in seinem bisherigen Berufsfeld arbeiten kann, sollte die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts erhalten. Die Rentenkommission schlägt hierfür eine Schutzregelung vor. Demnach sollen Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nicht mehr in ihrem langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können, unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zu einem früheren Renteneintritt erhalten können.
Aus meiner Sicht liegt genau darin der entscheidende Punkt für die weiteren Verhandlungen. Wer gesund ist, gerne arbeitet und länger arbeiten möchte, sollte dafür bessere Möglichkeiten und Anreize erhalten. Wer nach einem langen Arbeitsleben aber gesundheitlich nicht mehr kann, braucht einen verlässlichen Sonderweg und darf nicht bestraft werden.
Ich bin deshalb offen für eine maßvolle und überprüfbare Kopplung des Renteneintrittsalters, sofern sie Teil eines ausgewogenen Gesamtpakets ist.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lorek MdL
