(...) die berufsethischen Richtlinien der DGPs enthalten auch Ausführungen zur Tonaufzeichnung und Bildaufzeichnung von Gesprächen: (2) Frage 4 Auf Aufklärung basierende Einwilligung für das Aufnehmen von Stimmen oder Bildern im Rahmen eines Forschungsvorhabens Psychologinnen und Psychologen holen von den an einer Untersuchung teilnehmenden Personen eine auf Aufklärung basierende Einwilligung ein, bevor sie deren Stimmen aufnehmen oder Bilder aufzeichnen, außer (1) die Forschung umfasst nur die Beobachtung natürlichen Verhaltens im öffentlichen Raum und es ist nicht zu erwarten, dass die Aufnahme so genutzt wird, dass eine Person identifiziert wird oder Schaden nimmt; (2) das Forschungsdesign schließt Täuschung ein und die Einwilligung für die Nutzung der Aufnahmen wird im Rahmen der anschließenden Aufklärung erbeten." (1) (...)