Frage an Silvana Koch-Mehrin bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Silvana Koch-Mehrin
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Frage von Jens M. •

Frage an Silvana Koch-Mehrin von Jens M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Mehrin,

in Kürze wird der EU-Ministerrat über eine Änderung der Richtlinie 2002/58/EG im Rahmen des „Telekom-Pakets“ abstimmen.

Größte Sorgen macht mir der Änderungsvorschlag Nr. 181 des Europaparlaments. Danach sollen in einem neuen Absatz 6a des Artikels 6 der Richtlinie Telekommunikationsanbieter ermächtigt werden, sensible Verbindungs- und Standortdaten zu erfassen und zu speichern, „um technische Maßnahmen für Netz- und Informationssicherheit [...] durchzuführen [...], sofern nicht das Interesse oder die geschützten Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.“ Damit wird eine Vorratsdatenspeicherung zu privaten Zwecken gestattet.

Laut Protokoll der namentlichen Abstimmung haben Sie für o.g. Änderungsvorschlag gestimmt. Wie können Sie das mit dem Profil der FDP als Bürgerrechtspartei vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen

J. M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der geplanten Änderung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (KOM (2007) 698 endg.).

Der vom Europäischen Parlament abgestimmte Text der Richtlinie ist derzeit Gegenstand von Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Kommission. Die Einführung des Art.6 Absatz 6a war Gegenstand heftiger Diskussionen im Ausschuss. Eine Speicherung von Daten ist für die Netz- und Informationssicherheit aus technischen Gründen erforderlich. Wir haben erreicht, dass nur eine sehr strikte Speicherung und diese nur aufgrund technischer Notwendigkeit zugelassen ist und haben die Grundrechte der betroffenen Personen als Schranke manifestiert. Des Weiteren wurde ein zusätzlicher Satz am Ende des Art.6 Absatz 6 A (neu) eingefügt, der sicherstellt, dass die Speicherung auf das begrenzt sein muss, was unbedingt notwendig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. In den Trilogverhandlungen werden wir auf den Absatz in der vom Europäischen Parlament abgestimmten Form bestehen und dafür eintreten, dass klar ist, wer diese Datenspeicherung vornehmen kann. Der Rat hat hier eine beunruhigend andere Formulierung in seinem Kompromissvorschlag geliefert, der einige Fragen aufwirft.

Ich kann Ihre Besorgnis durchaus verstehen. Nach Rücksprache mit dem Europäischen Datenbeauftragten (EDPS) kann ich Ihnen jedoch versichern, dass dieser den neu eingefügten Art.6 Absatz 6 a insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereiches erneut prüfen wird. Als - wie Sie zu Recht erwähnen - Bürgerrechtspartei werden wir den Änderungsantrag im Plenum nur unterstützen, wenn der EDPS ihn für notwendig hält.

In der Hoffnung, Ihnen weiter geholfen zu haben und

Mit freundlichen Grüßen

Silvana Koch-Mehrin