Frage an Silvia Klingenburg-Pülm bezüglich Soziale Sicherung

Silvia Klingenburg-Pülm
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von birgit h. •

Frage an Silvia Klingenburg-Pülm von birgit h. bezüglich Soziale Sicherung

Werden die Grünen die Hartz-IV-Gesetze zurücknehmen und den Bürgern ihren freien Willen, ihre Würde und ihre GRUNDRECHTE wiedergeben, auf die sie zu verzichten gezwungen werden, wenn sie im Jobcenter genötigt werden, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, da man ihnen ansonsten durch Sanktionen die Lebensgrundlagen entzieht?

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Frau Haushahn,

ich hoffe die nachfolgenden Punkte können ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Klingenburg

 
Acht Schritte zur Grünen Grundsicherung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in der Regierung die sogenannte Hartz-IV-Reform mit getragen – ein schmerzhafter Kompromiss. Wir haben daraufhin Vorschläge entwickelt, wie die Fehlentwicklungen von Hartz IV beseitigt werden können. Mit der Grünen Grundsicherung liegt ein Konzept auf dem Tisch, durch das die ursprünglichen Ziele der Reform erreicht werden können: eine armutsfeste Existenzsicherung und eine Politik des Förderns, der Motivation und der Anerkennung, die ohne Sanktionen auskommt. Wir fordern konkret:

Die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II müssen für einen alleinstehenden Erwachsenen auf mindestens 420 Euro angehoben und in regelmäßigen Abständen an die Preisentwicklung angepasst werden.
 
Kinder und Jugendliche brauchen eigenständige Regelsätze. Diese müssen ihren tatsächlichen altersgerechten Bedarf berücksichtigen.
 
Bedarfsgemeinschaften müssen abgeschafft werden. Sie benachteiligen vor allem Frauen und zementieren ihre finanzielle Abhängigkeit. Dies wollen wir über eine erhebliche Abschmelzung des Ehegattensplittings finanzieren.
 
Wer ALG II bezieht, muss gleichzeitig bessere Möglichkeiten haben, sich Geld dazu zu verdienen.
 
Die Jobcenter müssen erhalten bleiben, denn wir wollen Arbeitssuchenden Unterstützung aus einer Hand anbieten. Damit die Zuständigkeit der Kommunen für soziale Hilfe mit der Zuständigkeit der Bundesarbeitsagentur für Förderung und Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann, muss das Grundgesetz geändert werden.
 
Statt alle Arbeitssuchenden schematisch über einen Kamm zu scheren, wollen wir eine echte individuelle Betreuung und Vermittlung. Die Hilfebedürftigen müssen zukünftig das Recht haben, zwischen verschiedenen Maßnahmen zu wählen. Ihre eigenen Vorschläge und die jeweilige Qualifikation haben dabei Priorität.
 
Wir wollen weg von der Unkultur des Misstrauens und des Bestrafens. Solange die von uns geforderten Änderungen bei der Förderung in der Praxis der Arbeitsagenturen nicht umgesetzt sind, fordern wir die Aussetzung sämtlicher Sanktionen (Sanktionsmoratorium).
 
Die 400.000 dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Arbeitslosen brauchen endlich eine Perspektive. Sie wollen wir durch langfristig geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder integrieren: in der kommunalen Kulturarbeit, bei der ergänzenden Unterstützung älterer Menschen im Haushalt, als Unterstützung in Kitas oder Schulen, aber auch im Naturschutz. Den Lohn zahlen wir aus den Mitteln, mit denen wir bisher Arbeitslosigkeit finanzieren: ALG II, Wohngeld, Fortbildungstöpfe.