Wie rechtfertigen Sie die 225€ Mehrkosten für Ehepartner hier, während Familien in der Türkei und anderen Staaten via Sozialabkommen weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
ich schreibe Ihnen, da mir die Logik hinter den aktuellen Plänen zur Krankenversicherung fehlt. Es wird diskutiert, die Familienversicherung für Ehepartner hierzulande drastisch zu verteuern – die Rede ist von Zusatzkosten bis zu 225 Euro monatlich.
Gleichzeitig profitieren türkische Arbeitnehmer in Deutschland weiterhin von Abkommen, die eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen im Ausland ermöglichen. Es ist schwer vermittelbar, warum deutsche Beitragszahler tiefer in die Tasche greifen sollen, während solche Sonderregelungen unangetastet bleiben.
Welche Schritte unternimmt Ihre Fraktion, um hier für faire und einheitliche Regelungen zu sorgen, die die deutschen Haushalte nicht einseitig benachteiligen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Zunächst ist wichtig, die Zahl von 225 Euro einzuordnen. Diese Summe war Teil der öffentlichen Diskussion, der vorliegende Kabinettsentwurf sieht jedoch keinen pauschalen Monatsbeitrag von 225 Euro vor. Vorgesehen ist ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Kinder bleiben vollständig beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls geschützt bleiben unter anderem Ehepartnerinnen und Ehepartner mit kleinen Kindern, mit Kindern mit Behinderung, mit zu pflegenden Angehörigen sowie Personen oberhalb der Regelaltersgrenze.
Ich will die Belastung für die Betroffenen nicht kleinreden. Aber zur Wahrheit gehört auch: Es standen deutlich weitergehende Szenarien im Raum. Der jetzige Vorschlag fällt geringer aus als manche zuvor diskutierten Modelle. Hintergrund ist eine erhebliche Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzentwurf geht von einer Deckungslücke von bis zu 40,4 Milliarden Euro aus. Ohne Reform würden diese Kosten über steigende Zusatzbeiträge ebenfalls bei Versicherten und Arbeitgebern landen. Die Bundesregierung beziffert die Belastung der Mitglieder ohne Reform auf rund 7,7 Milliarden Euro und später auf rund 20 Milliarden Euro.
Zu Ihrem zweiten Punkt: Ja, es gibt hier ein reales Gerechtigkeitsproblem. Nach Sozialversicherungsabkommen können im Ausland lebende Familienangehörige von in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten in bestimmten Fällen Leistungen im Wohnstaat erhalten. Die Kosten werden dann von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Das betrifft unter anderem Abkommen mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei und Tunesien.
Der Begriff „kostenlose Mitversicherung“ verkürzt die Rechtslage etwas, beschreibt aber den politischen Kern: Es entstehen Ansprüche, ohne dass für diese Angehörigen in Deutschland ein eigener Beitrag gezahlt wird. Besonders kritisch sehe ich, dass die Bundesregierung selbst einräumt, keine belastbaren Daten dazu zu haben, wie viele Angehörige von in Deutschland Versicherten in EU-, EWR- oder Abkommensstaaten mitversichert sind. Ebenso liegen keine Daten zu Ablehnungsfällen vor. Das ist in einem beitragsfinanzierten System unbefriedigend.
Gerade wenn wir im Inland über zusätzliche Beiträge, Zuzahlungen und strengere Regeln sprechen, müssen alte internationale Sonderregelungen ebenfalls auf den Prüfstand. Es ist schwer vermittelbar, wenn Familien in Deutschland stärker belastet werden, während bei im Ausland lebenden Angehörigen nicht einmal ausreichend transparent ist, wer genau anspruchsberechtigt ist, wie streng geprüft wird und ob der Kreis der Anspruchsberechtigten noch zeitgemäß ist.
Dabei muss man sauber bleiben: Solche Abkommen können nicht einfach durch ein deutsches Inlandsgesetz beiseitegeschoben werden. Sie sind völkerrechtlich geregelt. Der richtige Weg ist daher eine konsequente Überprüfung, bessere Datenerhebung, strengere Anspruchskontrollen und, soweit erforderlich, eine Neuverhandlung alter Abkommensregelungen. Aus meiner Sicht darf es keine dauerhafte Schieflage geben, bei der deutsche Beitragszahler immer stärker belastet werden, während historisch gewachsene Auslandsregelungen unangetastet bleiben.
Mein Maßstab ist klar: Beitragsgerechtigkeit, Transparenz und gleiche Zumutbarkeit. Wer Leistungen aus der Solidargemeinschaft erhält, muss in einem nachvollziehbaren und überprüfbaren System stehen. Das gilt im Inland wie im Ausland.
