Pensionslasten vs. Haushaltskollaps: Wie wollen Sie das Privileg der Beamtenversorgung angesichts des demografischen Wandels reformieren?
Frau Borchardt,
auf meine Frage vom 6. Juni antworten Sie mir am 9. Juni mit einem Verweis bei der Beamtenversorgung auf Art. 33 Abs. 5 GG.
Diesen Artikel hatte ich bei meiner Frage an Sie sehr wohl bedacht!
Diese juristische Hürde darf jedoch kein politisches Schutzschild sein, um den drohenden Haushaltskollaps durch explodierende Pensionslasten auszusitzen. Das Grundgesetz fordert explizit auch die Fortentwicklung des Beamtentums.
Wenn die Zahl der Pensionäre im Verhältnis zu den Steuerzahlern massiv steigt, gefährdet der Status quo die staatliche Handlungsfähigkeit. Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber Spielräume bei der Ausgestaltung. Zudem steht es der Politik frei, künftig Berufe außerhalb des hoheitlichen Kernbereichs nicht mehr zu verbeamten.
Wie begründen Sie die Verweigerung von Strukturreformen angesichts dieser Spielräume, und wie wollen Sie die Balance zwischen Beamtenversorgung und finanzieller Nachhaltigkeit für die Steuerzahler, bitte konkret,wahren?
