Frage an Sönke Rix bezüglich Finanzen

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Sönke Rix
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Frage von Thomas V. •

Frage an Sönke Rix von Thomas V. bezüglich Finanzen

Moin Herr Rix,

in den Eckernförder Nachrichten vom 14.02.07 nehmen Sie zum Thema Erbschaftssteuer Stellung und offenbaren interessante Einblicke Ihrer Sichtweise im Umgang mit dem Vermögen anderer Menschen, ob nun Immobilie und "Bares".

Wenn Sie es nicht auf die Erbschaften kleiner Leute abgesehen haben , frage ich mich, wie Sie all die großen Projekte, die Sie in Ihrem Artikel erwähnen, in den nächsten Jahren finanzieren wollen. Ausschließlich mit dem "leistungslosen Einkommen" großvermögender Menschen? Kaum möglich!
Im Übrigen ist eine derartige Bezeichnung von Erbschaften m.E. beschämend und diskriminierend und ich hoffe das diese, der Neidkultur in unserem Lande zuzurechnende Wortschöpfung, hoffentlich bald aus dem Vokabular seriöser Politiker verschwindet. Dennoch, vielleicht werden Sie ja auf dieser Seite einmal konkret, warum Sie glauben, dass die Erbschaftssteuer die Zukunftssteuer des Landes sein wird, denn als diese postulieren Sie sie ja in Ihrem Artikel.

In den letzten Tagen haben führende Wirtschaftsexperten davor gewarnt die Erbschaften weiter drastisch zu besteuern und einige haben sogar schlüssig nachgewiesen, dass eine Abschaffung dieser Steuer eben genau den auch von Ihnen gewünschten Effekt der gesteigerten Binnennachfrage hätte.

Der Vergleich hinsichtlich der Erschaftssteuern anderer Länder hinkt m.E. insofern, als er von Politikern gerne dann erwähnt wird, wenn er die eigene Argumentation stützt (legitim) aber seriöse Vergleiche der Steuersysteme (aus Unkenntnis?) vermeidet.

Die Zukunft Deutschlands, Herr Rix, hängt nicht von der Erbschaftssteuer allein, aber in großem Masse vom Entgegenwirken der Politiker gegen die eigene Masslosigkeit im Umgang mit den anvertrauten Steuervermögen ab. Erst wenn diese Diskrepanz ausgeräumt ist, sollten Sie weiter über die bereits vielfach versteuerten und zu vererbenden Geld- und Vermögenswerte Ihrer Bürger nachdenken

Mit freundlichen Grüßen aus Eckernförde

Thomas Voigt

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Moin Herr Voigt, sehr geehrte Damen und Herren von www.abgeordnetenwatch.de,

so sehr ich mich auch anstrenge: Ich finde beim besten Willen nicht die Frage, die ich beantworten soll. Deshalb beschränke ich mich darauf, ein paar Ihrer Anwürfe richtig zu stellen. Diejenigen, die meinen Beitrag zur Erbschaftssteuer nicht kennen (das werden die meisten Besucher dieser Seite sein), sollten übrigens nicht in den Eckernförder Nachrichten suchen. Dort habe ich zu diesem Thema nichts veröffentlicht. Zunächst erlaube ich mir, meinen Beitrag in der Eckernförder Zeitung vom 14.02.07 zu dokumentieren:

Erben ist keine Leistung

Das Bundesverfassungsgericht hat es endlich bestätigt: Die derzeitige Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig. Besonders die Ungleichbehandlung von Immobilien- und reinen Gelderbschaften muss ein Ende haben. Der Verkehrswert soll die ausnahmslose Bewertungsgrundlage für Immobilien sein. Bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung finden.

Bisher wurden die Erben von großen Miethäusern oder großen Firmen in einem nicht zu vertretenden Umfang geschont. Und jahrzehntelang hat sich keine Regierung an eine gerechte Lösung getraut. Das muss sich jetzt ändern.

Ich erwarte, dass sich der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Erbschaftssteuer an diesem klaren Urteil orientiert. Der Staat kann von vererbten großen Vermögen – „leistungslosem Einkommen“ – berechtigt einen größeren Anteil zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben verlangen und das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer für Zukunftsaufgaben der Länder verwenden.

Die Länder als Empfänger der Erbschaftsteuer müssen die Chance nutzen, mit einer verbesserten Erbschaftsbesteuerung ein höheres Steueraufkommen zu erzielen. Hierbei müssen auch soziale Erwägungen einfließen. Beispielsweise könnte es bei der Erbschaft eines Betriebes steuerlich positiv berücksichtigt werden, wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Mit den zusätzlichen Einnahmen können die Länder beginnen, ihre Haushalte zukunftssicher zu machen. Zurückgehaltene Investitionen der Länder könnten endlich getätigt werden. Die Bundesländer würden dann einen stärkeren Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung Deutschlands leisten, denn diese Investitionen bedeuten Aufträge für die heimische Wirtschaft.

Um es klar zu sagen: Nicht die Besteuerung der kleinen Erbschaften von Millionen, sondern die Millionen-Erbschaften von Wenigen stehen nach dem Urteil auf dem Prüfstand. Der Angstmacherei, von einer höheren Erbschaftsteuer seien auch die Erben kleinerer Vermögenswerte negativ betroffen, müssen wir mit einer Schonvermögensklausel von vornherein einen Riegel vorschieben.

Dass eine höhere Erbschaftssteuer nichts Ehrenrühriges ist, zeigt übrigens der internationale Vergleich: Deutschland hat da eine eher geringe Abgabenquote. Vergleicht man die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungssteuern 2004 unter den führenden Industrienationen der OECD (im Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt), dann liegt die Bundesrepublik hinter den anderen großen Staaten Frankreich, Japan, den USA, Großbritannien und Spanien.“

Ich habe also nicht geschrieben, ich wollte „all die großen Projekte“, die ich in meinem Artikel erwähne, in den nächsten Jahren ausschließlich mit dem „leistungslosen Einkommen großvermögender Menschen“ finanzieren. Ich postuliere auch nicht die Erbschaftssteuer als die Zukunftssteuer des Landes oder schreibe, von der Erbschaftssteuer allein hinge die Zukunft Deutschlands ab. Und ich habe auch nicht einen Vergleich von Steuersystemen vorgenommen, was im Rahmen der 14-tägigen Kolumne in der EZ auch gar nicht möglich wäre.

Ich habe mit meinem Hinweis auf die Praxis in anderen Ländern lediglich verdeutlicht, dass eine höhere Erbschaftssteuer keine aus Neidgefühlen gespeiste Erfindung aus der sozialistischen Folterkammer ist. Denn so lauten ja die reflexartigen Verteidigungslinien derjenigen, die dabei möglicherweise etwas zu verlieren haben - verbunden mit der irreführenden Behauptung, es solle an die Erbschaften der kleinen Leute gehen.

„Erben ist keine Leistung“ – das heißt: Erben habe in der Regel für ihr Erbe nichts geleistet. Dies festzustellen halte ich nicht für beschämend und diskriminierend. Ich meine, das Gemeinwesen darf hier berechtigt einen größeren Anteil zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben verlangen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix, MdB

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