Frage an Sören Bartol bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sören Bartol
SPD
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Frage von Alfred B. •

Frage an Sören Bartol von Alfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werden Sie im Falle Ihrer Wahl im nächsten Bundestag TTIP, CETA und JEFTA in der derzeitigen Fassung zustimmen? Wenn nein: Welche Änderungen würden diese Abkommen für Sie akzeptabel machen?

Ab welchem Zeitpunkt (Jahr) sollten keine Pkw mit Verbrennungsmotoren in der BRD mehr neu zugelassen werden?

Halten Sie den sogenannten Klimawandel für real oder für eine „grüne Spinnerei“? Wenn Sie ihn für real halten: Sind unsere Bemühungen um die Energiewende ausreichend? Wenn nein: In welchen Bereich müssten wir Ihres Erachtens nach zulegen?

Was halten Sie von „Lobbycontrol“?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für ihre Fragen. Gerne nehme ich Stellung dazu.

1. Werden Sie im Falle Ihrer Wahl im nächsten Bundestag TTIP, CETA und JEFTA in der derzeitigen Fassung zustimmen? Wenn nein: Welche Änderungen würden diese Abkommen für Sie akzeptabel machen?

Die SPD setzt sich für fairen Handel ein. Handelspolitik ist nicht nur ein Instrument der Wirtschaftsförderung. Im Kern geht es um die Frage, nach welchen Regeln wir in einer globalisierten Welt leben wollen. Nationale Alleingänge und Protektionismus versprechen keinen Erfolg. Offene Märkte sind gut, dort muss aber auch frei von Wettbewerbsverzerrungen gehandelt werden. Falls dies nicht gewährleistet ist, müssen gerade auf europäischer Ebene effektive Schutzmaßnahmen greifen. Der beste Rahmen für diese Verhandlungen sind die Vereinten Nationen mit ihren Organisationen für Arbeit (ILO), Handel (UNCDAT) und Entwicklung (UNIDO), sowie die Welthandelsorganisation (WTO). Gemeinsam mit unseren Partnern in Europa und weltweit wollen wir die aktuellen Blockaden im Bereich multilateraler Verhandlungen zum Welthandel überwinden.

Bilaterale Handelsabkommen der EU mit wichtigen Partnern sind zu einer immer stärker genutzten Alternative geworden. Unser Ziel ist es, in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren.
Wir wollen perspektivisch einen unabhängigen internationalen Handelsgerichtshof etablieren, um das Primat der Politik durchsetzen. Die Verhandlungen mit den USA über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) zeigen, dass ein Abschluss nach diesen Maßgaben derzeit nicht erreichbar ist. Hingegen ist es in intensiven Verhandlungen mit der neuen kanadischen Regierung gelungen, im Abkommen zwischen EU und Kanada (CETA) zukunftsweisende Regeln für den Schutz der Arbeitnehmerrechte, der öffentlichen Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsgerichtshof zu vereinbaren. Private Schiedsgerichte sind damit ausgeschlossen. Dies muss auch für alle künftigen Handelsabkommen der EU gelten. CETA muss als gemischtes Abkommen sowohl durch das Europäische Parlament als auch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. Im Zuge dieser parlamentarischen Kontrolle werden wir alle Aspekte einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.

2. Ab welchem Zeitpunkt (Jahr) sollten keine Pkw mit Verbrennungsmotoren in der BRD mehr neu zugelassen werden?

Diese Frage ist zur Zeit seriös mit einem Jahr nicht zu beantworten. Die Verbrennungsmotoren werden in der nächsten Zeit noch als Brückentechnologie benötigt. Heute ist nicht abschätzbar wie sich alternative Antriebstechnologien entwickeln werden. Wünschenswert ist ein früher Ausstieg aus den Verbrennungsmotoren. Wichtig ist jedoch, dass Deutschland die Vereinbarungen aus dem Weltklimaabkommen durchsetzt. Darin hat sich Deutschland verpflichtet den Verkehrsbereich bis 2050 emissionsfrei zu machen. Dieses Ziel stütze ich voll und ganz.

3. Halten Sie den sogenannten Klimawandel für real oder für eine „grüne Spinnerei“? Wenn Sie ihn für real halten: Sind unsere Bemühungen um die Energiewende ausreichend? Wenn nein: In welchen Bereich müssten wir Ihres Erachtens nach zulegen?

Der Klimawandel ist real, dies ist ein unumstößlicher Fakt. Wir dürfen in unseren Bemühungen um die Energiewende nicht nachlassen. Wir müssen Deutschland zur energieeffizientesten Volkswirtschaft der Welt machen. Wir wollen den öffentlichen Gebäudebestand und den öffentlichen Nahverkehr zu Vorbildern des nachhaltigen und energieeffizienten Verbrauchs entwickeln.

Spätestens 2050 müssen wir Energie weitestgehend treibhausgasneutral erzeugen. Wir stellen dabei sicher, dass Deutschlands Industrie international wettbewerbsfähig bleibt. Den europäischen Emissionshandel werden wir so weiterentwickeln, dass er seine Funktion als zentrales Klimaschutzinstrument erfüllen kann. Sollte dies nicht zu erreichen sein, werden wir Verhandlungen für die Vereinbarung von CO2-Mindestpreisen auf europäischer Ebene aufnehmen. Dabei werden wir unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen im Klimaschutz berücksichtigen und „Carbon-Leakage“ verhindern. Die vollständige Energiewende gelingt nur, wenn auf dem Weg dorthin konventionelle Energieträger den Ausbau der erneuerbaren Energien ergänzen. Erdgas, erneuerbares Gas aus Power-To-Gas-Anlagen und die bestehende Gasnetzinfrastruktur werden im Energiemix für eine flexible, sichere und CO2-arme Energieerzeugung immer bedeutender.

4. Was halten Sie von „Lobbycontrol“?

Wir wollen eine „exekutive Fußspur” einführen. Hierdurch wollen wir für alle offenlegen, welchen Beitrag externe Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs geleistet haben. Damit werden Entscheidungsprozesse nachvollziehbar. Auch ein verpflichtendes Lobbyregister beim Deutschen Bundestag kann dazu beitragen. Wir werden es auf gesetzlicher Grundlage einrichten.
Die Öffentlichkeit erhält darüber Auskunft, welche Interessenvertretung mit welchem Budget für wen tätig ist.
Mehr Transparenz heißt auch, dass alle Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten vollständig auf Euro und Cent offenlegen sollen. Für Partei- spenden wollen wir künftig eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spenderin oder Spender einführen. Zudem wollen wir Sponsoring im Parteiengesetz regeln. Die Einnahmen daraus sollen im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol
Mitglied des Bundestages

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