Wann kann man mit einer Reform der StVO rechnen?

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Stefan Gelbhaar
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gustav B. •

Wann kann man mit einer Reform der StVO rechnen?

Sehr geehrter Herr Gelbhaar,

die skandalöse Gerichtentscheidung dahingehend auf der Berliner Friedrichstraße wieder Autoverkehr zuzulassen, da "Steigerung der Aufenthaltsqualität" kein legitimer Grund sei in die Verkehrsplanung einzugreifen zeigt einmal mehr, dass eine Verkehrswende nicht ansatzweise möglich ist ohne eine Reform der Straßenverkehrsordnung.
Vom Verkehrsministerium ist dahingehend ja wahrscheinlich wenig zu erwarten aber warum sehe ich in den Nachrichten keine Vorstöße aus dem Parlament?
Ich habe die Grnen gewählt, weil die Anzahl der Autos in unseren Städten die dort lebenden Menschen erstickt. Eine deutliche Reduktion der Anzahl der Autos muss Priorität nummer 1 jeder Verkehrspolitik sein.
Wo bleibt die Reform? Wann wird Kommunen ermöglicht Politik GEGEN Autofahrer und damit FÜR die in der Kommune lebenden Menschen zu machen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

im Koalitionsvertrag haben wir dazu - auf bündnisgrünes Bestreben hin - das Folgende verankert: "Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen."

Die im Koalitionsvertrag fest gehaltene Reform des Straßenverkehrsrechts ist bei guter Umsetzung ein Gamechanger für die kommunale Verkehrswende, für mehr Sicherheit für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, für lebenswerte Städte und Gemeinden, für mehr Klimaschutz im kommunalen Verkehr. Bisher setzt das Straßenverkehrsrecht hohe Hürden für die Anordnung von Verkehrsmaßnahmen, die den Radverkehr und den Fußverkehr fördern, sowie für Bussonderstreifen zur Förderung des ÖPNV. Auch ist es für Kommunen bisher schwer möglich, die städtebauliche Entwicklung bei der Steuerung des Verkehrs mit einzubeziehen.

Damit die StVO entsprechend reformiert werden kann, muss aber zunächst das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz angepasst werden. Dafür ist der Bundestag zuständig. Für die Grüne Fraktion hat das Thema höchste Priorität. Noch immer fehlt allerdings aus dem Hause Wissing der Referentenentwurf dazu. Nachdem wir bereits im Mai des letzten Jahres dann unsererseits die Initiative ergriffen haben, ist es zu Gesprächen gekommen. Eine parlamentarische Initiative können wir uns gut vorstellen, dafür bräuchten wir jedoch auch die Unterstützung der FDP-Fraktion.

Ihr
Stefan Gelbhaar

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