Frage an Stefan Kaufmann von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
zu Ihrer Antwort (16.01.) auf meine Frage zur Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragraphen muss ich nachfragen, weil ich sehr erstaunt über Ihre Antwort bin:
1) Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hatten die Abgeordneten des Bundestages gar keine andere Wahl, als eine Verschärfung zu beschliessen, denn die beiden Rechtsinstrumente der Europäischen Union und des Europarats mussten in nationales Recht umgesetzt werden. Wenn dem so ist, inwiefern sehen Sie den Bundestag noch als den höchsten Souverän der deutschen Volkes an? Und warum wird dann so etwas im Bundestag überhaupt noch abgestimmt, wenn es nicht mehr ums Ob, sondern höchstens nur noch um Ausprägungsnuancen geht?
2) Welches Problem wurde durch die Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragraphen gelöst, dass man nicht über eine Straferhöhung für Beleidigung oder Verleumdung hätte auch erreichen können? Können Sie hierzu bitte ein konkretes und einleuchtendes Beispiel geben
Mit freundlichen Grüßen
Klara Schütz
Sehr geehrte Frau Schütz,
vielen Dank für Ihre Nachfragen.
Zu 1.) Zur Rolle der Parlamente in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im europäischen Rechtsetzungsprozess gibt es umfangreiche Veröffentlichungen und höchstrichterliche Entscheidungen. Das Verfahren, welches ich Ihnen aktuell erläutert habe, wird im Jahr dutzendfach praktiziert und befindet sich voll und ganz im Einklang mit unserer Rechtsordnung.
Zu 2.) Ich bin Bildungspolitiker. Wie und ob die Umsetzung der europäischen Vorgaben im § 130 StGB hätten anders geregelt werden können, als sie vom Parlament mit großer Mehrheit beschlossen wurde, können Ihnen - aufgrund der Arbeitsteilung im Parlament - die zuständigen Fachexperten im Rechtsausschuss beantworten. Daher rege ich an, dass Sie sich mit Ihrer Frage an die Mitglieder des Rechtsausschusses wenden: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/index.jsp Dort sind die Ansprechpartner aller Fraktionen aufgeführt.
Mit besten Grüßen
Dr. Stefan Kaufmann