Frage an Stefan Kaufmann von Jörg D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
am 08.02.2011 antwortete mir Herr Gysi auf die Frage, in wie weit aus seiner Sicht das erfüllt wird, was in den Amtseiden der Regierung (Art. 64(2) und 56 GG) versprochen wurde (siehe http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f276433.html#q276433 ). Da auch ich das Gefühl habe, dass die Regierung keine Maßnahmen im Interesse des Allgemeinwohls beschließt, aber ich es bei keiner Unterstellung belassen will, wende ich mich mit der Bitte an Sie, mir zu erklären, wie Ihre Partei das Allgemeinwohl in der Regierungsverantwortung definiert.
Weiter möchte ich fragen, da es keinen Rechtsanspruch auf die Einhaltung des Amtseids gibt (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Rechtliche_Stellung_in_Deutschland ), ob das Volk in einer Demokratie dann prinzipiell von der Jovialität (dem Wohlwollen) seiner gewählten Vertreter abhängt?
Wenn es schon keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass zum „Wohle des Volkes“ regiert wird, möchte ich wenigstens Klarheit, was unter dem „Wohl des Volkes“ verstanden wird. Vielleicht ergibt sich daraus auch eine Gefühlsänderung, dass die Regierung doch Maßnahmen im Interesse des Allgemeinwohls beschließt. Möglicherweise ist es ein reines Kommunikationsproblem.
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen aus Kiew,
Jörg Drescher
Sehr geehrter Herr Drescher,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Stuttgart-Süd. In der mir von Abgeordnetenwatch zugeleiteten Frage steht, dass Sie aus der Stadt Kiew stammen. Auch wenn ich für Kiew örtlich nicht zuständig bin, will ich Ihnen kurz antworten.
Sie teilen die Ansicht von Gregor Gysi von der Linkspartei, dass die „Regierung keine Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohles beschließt“. Ich darf Ihnen sagen, dass ich die von Ihnen und von Herrn Gysi vertretene Meinung explizit nicht teile.
Aufgrund der bei uns praktizierten Gewaltenteilung schlage ich Ihnen jedoch vor, sich für diese und auch alle weiteren an mich gerichteten Fragen, welche die Bundesregierung betreffen, an die Bundesregierung selbst wenden. Die Kontaktdaten der Bundesregierung können Sie unter http://www.bundesregierung.de abrufen.
Vorab können Sie sich über den promissorischen Charakter und die sich daraus ergebenden praktischen Auswirkungen des Amtseides nach Art. 56 GG in einem einschlägigen Grundgesetzkommentar informieren (in den meisten Bibliotheken verfügbar). Vermutlich hatte Herr Gysi keinen solchen Kommentar zur Hand, als er Ihnen antwortete. Sonst hätte er keinen solchen Unsinn geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Kaufmann