Frage an Stefan Kaufmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Kaufmann
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Frage von Elisabeth M. •

Frage an Stefan Kaufmann von Elisabeth M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

auf dieser Seite
http://www.stefan-kaufmann.de/fileadmin/presse/pressemitteilungen/2012/PM_Stuttgart_21.pdf
ist folgender Text zu lesen:

„Ein Mal mehr zeigt sich, dass die Gegner des Projektes Stuttgart 21 Probleme mit demokratischen Entscheidungen haben. Antidemokraten sind aber für öffentliche Wahlämter ungeeignet. Kuhn, Wilhelm und Rockenbauch ignorieren unablässig das Ergebnis der Volksabstimmung und wollen eine Politik machen, die den Bahnhofsneubau verteuert, verlangsamt und gar komplett verhindert.“

Meine Fragen:

- Welches Ergebnis hat nach der baden-württembergischen Landesverfassung ein gescheitertes Referendum?

- Wie begründen Sie (aus dem Grundgesetz oder der Landesverfassung) Ihre Meinung, es sei "antidemokratisch", auch nach dem Referendum S21 verhindern zu wollen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

ein gescheitertes Referendum hat zur Folge, dass das betreffende Gesetz gescheitert ist. Im Fall von Stuttgart 21 ist der Ausstieg des Landes Baden-Württemberg aus dem Projekt gescheitert, weil das Volk mehrheitlich gegen das Kündigungsgesetz und damit für Stuttgart 21 gestimmt hat.

Der in meiner Pressemitteilung erhobene Vorwurf richtet sich gegen die dort genannten OB-Kandidaten. Als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart wären diese Personen Vertragspartner im Bahnprojekt Stuttgart 21 mit allen einhergehenden Pflichten. Daher ist es völlig inakzeptabel, wenn diese Personen das Ergebnis der Volksabstimmung offensichtlich nicht anerkennen wollen. Ich nenne dies antidemokratisch.

Sie selbst und alle anderen Bürgerinnen und Bürger können selbstverständlich weiterhin für oder gegen Stuttgart 21 sein, wie es Ihnen beliebt. Für Amtspersonen bzw. solche, die dies sein wollen, gelten aber andere Maßstäbe.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe

mit besten Grüßen

Dr. Stefan Kaufmann

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