Frage an Stefan Klein bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Klein
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Frage von Herbert S. •

Frage an Stefan Klein von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Klein.

Ich wollte einmal nachfragen wie die Bürger besser gegen die Windkraftanlagen geschützt werden. Der Bürger hat keinerlei Mitsprache wenn es um die Zwangsenteignung ihrer Grundstücke und Immobilien geht. Weder Gemeinde noch Landkreis hat Interesse an einer Lösung dieses Problems. Hier werden schließlich Immoblienwerte in Millionenhöhe durch staatliche Eingriffe vernichtet.

Ein Beispiel:

Angenommen, in einem Ort mit 51 Häusern hätte jedes Haus einen Wert von nur € 100.000,00 und dieser Wert würde durch Windkraft-Anlagen um nur 30% gemindert, dann entspräche das einem Gesamtverlust für alle Hausbesitzer der Gemeinde von 1.530.000,00€.(In Worten: Einemillionfünfhundertdreissigtausend EURO!!!)

Wie ist das zu rechtfertigen?

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Sehr geehrter Herr Schinkel,

danke für Ihre Nachfrage, die wir seinerzeit bereits telefonisch andiskutiert hatten.

Ich möchte vor der konkreten Antwort einige Vorbemerkungen machen. Ich halte den Ausbau von regenerativen Energien für sinnvoll, um die Abhängigkeit von Importen und von der Kernenergie zu minimieren und die weitere Produktion radioaktiven Abfalls schnellstmöglich zu verhindern. Gerade in der Region, die mit der Asse und mit Schacht Konrad direkt von der Nutzung der Kernenergie betroffen ist, sollte die Akzeptanz zum Beispiel von Windkraftanlagen besonders hoch sein.

In diesem konkreten Fall gibt es ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter (zwischen Salzgitter Lesse und Salzgitter Reppner). Der Ortsteil Barbecke der Gemeinde Lengede (LK Peine) ist davon direkt betroffen, weil das Vorranggebiet an der Stadt- bzw. Gemeindegrenze liegt. Dieses Vorranggebiet ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen und in enger Abstimmung mit der Planung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig erfolgt. An die Genehmigung der Anträge der Betreiber ist die zuständige Behörde dann gebunden, wenn bei der Errichtung der Anlage die gesetzlichen Vorschriften bspw. über Abstände oder Emissionen eingehalten werden.

Zu Ihrer dann allgemein gehaltenen Frage, ob ich die "Zwangsenteignung" für richtig erachte. Es ist in unserem Staat so, dass die Gesetzgebungsorgane allgemeine Normen erlassen. Diese Gesetze, Vorschriften und Erlasse sollen allen Seiten Rechtssicherheit geben. Das trifft natürlich auf die Bürgerinnen und Bürger zu, gleichermaßen aber auch auf Investoren. Für die Errichtung von Windkraftanlagen gibt es Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind. Im Vorfeld erlassen Städte Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Beide sind öffentlich auszulegen - alle Bürger/innen können ihre Einwendungen einreichen und geltend machen. So sollen die Bürgerinnen und Bürger an diesen Verfahren beteiligt werden. Geschieht das nicht oder finden die Einwendungen keinen Eingang in den Beschluss, ist das auch von jedem rechtsstaatlich zu akzeptieren - gut finden muss man es natürlich nicht.

Es gibt immer wieder widerstreitende Interessen, z.B. Eigentums- und Investoreninteressen, wie in diesem Fall. Würde grundsätzlich gegen solche oder andere Vorhaben entschieden (und gesetzlich abgesichert), gäbe es in unserer Gesellschaft keine Veränderung oder Weiterentwicklung. Selbst gegen den Neubau von Discountern, gegen den Bau von Hotels oder von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung gibt es Widerstände, weil auch dabei Anwohner Wertverluste erwarten. Das alles würde nach Ihrer Argumentation nicht mehr möglich sein.

Sollten die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, bin ich gerne bereit mich an den zuständigen Stellen für Sie zu verwenden. Dann lassen Sie mich das bitte wissen. Sie erhalten dann auch kurzfristig eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Klein

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