Frage an Stefan Klein bezüglich Gesundheit

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Stefan Klein
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Frage von Heinz-Dieter W. •

Frage an Stefan Klein von Heinz-Dieter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Klein,

ich wende mich an Sie als meinen Abgeordneten, um auf eine Ungerechtigkeit hinzuweisen, die Ihnen vielleicht garnicht bekannt ist.
Als Rentner (ich beziehe die bundesweite Durchschnittsrente und bin zu 70% schwerbehindert) bin ich verplichtet zu meinen Gesundheitskosten (Medikamente, Krankenhaus, etc.) zuzuzahlen. Da meine Frau als frühere Teilzeitbeamtin auch eine Pension in ca. meiner Rentenhöhe erhält, werden unsere Einkommen für die Berechnung meiner Zuzahlungsgrenze addiert. Es ergibt sich für mich ein Selbstkostenanteil von ca. 310,- € pro Jahr. Hierbei werden für Krankenhaus-zuzahlungen maximal 280,- € angesetzt.
Die genannte Zuzahlungsgrenze habe ich 2010 durch mehrere Krankenhausaufenthalte, Reha und Medikamente bereits im Mai 2010 weit überschritten. Meine für die gesetzliche KV geleisteten Zuzahlungen wurden berücksichtigt, aber die von meiner Frau einbehaltenen Kosten durch die Beihilfe oder PKV nicht.
Einerseits wird das Einkommen beider Eheleute addiert, andererseits die aber durch Beihilfe und PKV meiner Ehefrau einbehaltenen Beträge nicht. Das scheint mir nicht ganz logisch. Warum muss meine Frau meine KV mittragen, aber ihr Selbstbehaltanteil zählt nicht. Die Rentenver-sicherung verweist auf die rechtliche Grundlage und meint man könne dies nicht miteinander vergleichen. Ich denke doch. Gesetze kann man ändern, aber wie häufig geht es immer zu Ungunsten der kleinen Leute.
2009 wurde von der TK aufgrund eines Programms für chronisch Kranke, an dem ich teilnehme, mein Zuzahlungsanteil noch auf 60,- € begrenzt. Dies ist laut Auskunft der TKK seit der Gesund-heitsreform nicht mehr möglich. Meine Zuzahlungsgrenze hat sich um über 500% erhöht.
Ich werde als chronisch Kranker immer auf Medikmante angewiesen sein und muss daher ca. 26,- € monatlich als Zuzahlung hierfür ansetzen.
Vielleicht können Sie ja Ihre Partei auf diese Ungerechtigkeit hinweisen und eine Änderung der bestehenden Voraussetzungen erwirken. Mit freundlichem Gruß
Heinz-D. Wegener

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