Frage an Stefan Müller bezüglich Recht

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Christian E. •

Frage an Stefan Müller von Christian E. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Müller,

wie stehen Sie zum Thema Internetsperren..?
Sehen auch Sie in den über 80.000 Menschen, die die Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" potentielle Kinderschänder?
Ich persönlich verwahre mich gegen diesen indirekten Vorwurf Ihres Parteifreundes zu Guttenberg!"

Den Befürwortern der Internetzensur sollte schon folgender Gedanke zu denken geben: Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht - die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Ich freue mich auf Ihre konstruktive Antwort!

Hochachtungsvoll,

Christian Eberle

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Sehr geehrter Herr Eberle,

die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet nutzen, sprechen dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Allein in Schweden werden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. Es ist völlig unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg.

Völlig unbestritten ist auch, dass die Erschwerung des Zugangs zu derartigem Material für sich alleine nicht ausreicht, um gegen den Sumpf der Kinderpornographie auf mittlere und lange Sicht erfolgreich zu sein. Es kommt genauso darauf an, den Kinderschändern, die Kinder missbrauchen und derartige Bilder produzieren, das Handwerk zu legen.

Des Weiteren machen sich auch diejenigen, die kinderpornographisches Material konsumieren oder im Begriff sind, es sich zu verschaffen, nach geltendem Recht strafbar.
Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz – zu verschaffen. Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sie sich zu verschaffen.

Dass Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet, zum großen Teil im Ausland stehen, spricht doch nicht gegen die Zugriffserschwerung, sondern allenfalls dafür, dass wir gleichzeitig auch dringend die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kinderpornographie weiter verstärken müssen. Es geht nicht um ein „Entweder - Oder“, sondern darum, ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu ergreifen, die technisch und rechtlich möglich sowie auch unter Abwägung mit anderen Interessen geboten sind, um die Verbreitung von Kinderpornographie einzudämmen. Gerade wenn die Server, auf denen sich Kinderpornographie befindet, im Ausland - insbesondere außerhalb der Europäischen Union - liegen, sind die Einwirkungsmöglichkeiten der deutschen Behörden, um die Entfernung kinderpornographischer Inhalte von diesen Servern zu erreichen, häufig sehr begrenzt. Gerade für diese Fälle ist es aber doch sinnvoll, wenn die deutschen Internet-Zugangsanbieter (Provider) zur Sperrung des Zugriffs auf solche Internetseiten verpflichtet werden. Im Übrigen ist es nach deutschem Recht schon heute so - und wird auch in der Praxis schon umgesetzt - dass, wenn derartiges Material auf Servern in Deutschland festgestellt wird, die sofortige Entfernung des Materials durchgesetzt wird.

Die geplante Zugriffserschwerung in die Nähe einer unzulässigen Zensur zu rücken, halte ich schließlich für weder richtig noch zielführend. Ein solcher Vergleich entspricht nicht den Tatsachen. Dies wird schon daraus deutlich, dass die Verbreitung von kinderpornographischem Material in Deutschland in anderen Medien als dem Internet - beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften oder Fernsehen - selbstverständlich schon heute untersagt ist. Werden derartige Inhalte auf deutschen Servern entdeckt, so wird schon heute umgehend deren Entfernung angeordnet. In diesen Fällen würde - so hoffe ich - niemand ernsthaft von Zensur sprechen, obwohl die Verbreitung dieser Inhalte ganz unzweifelhaft nach geltendem deutschem Recht untersagt ist. Für das Internet reichen aber diese Maßnahmen eindeutig nicht aus, weil sich ein großer Teil kinderpornographischen Materials auf ausländischen Servern befindet. Die Erschwerung des Zugriffs auf diese Inhalte ist deshalb gegenwärtig praktisch die einzige Möglichkeit, um in solchen Fällen die Verbreitung dieses abscheulichen Materials wenigstens teilweise einzudämmen. Es ist unbestritten, dass damit noch nicht alle Probleme gelöst sind, sondern zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, insbesondere auch eine konsequente strafrechtliche Ahndung der Täter. Deshalb müssen wir die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kinderpornographie weiter verstärken. Das eine zu tun heißt aber nicht, das andere lassen zu können. Deshalb bildet die geplante Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Seiten einen notwendigen Baustein, um der Verbreitung von Kinderpornographie entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

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