Frage an Stefan Müller bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Sylvia-Fee W. •

Frage an Stefan Müller von Sylvia-Fee W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

im heutigen Mittagsbuffet der ARD gaben sie ein klares Vertrauensvotum zum amtierenden Bundespräsidenten.

Der Anruf, des protokollarisch höchsten Mann der Bundesrepublik Deutschland, an den Chefredakteur Kai Dikmann ist sicher auch von ihnen und ihrer Partei unwidersprochen.

Darf ich daraus schließen, dass sie Herr Abgeordneter es für "normal" und nicht für beanstandenswert halten, dass der Bundespräsident mit dem Einfluss seines Amtes unserer freien und unabhängigen (gut bei Bild abhängigen) Presse droht?
Dass Sie es als unbedenklich für die Würde des Amtes halten, wenn der amtierende Bundespräsident, eine Berichterstattung über seine Person,durch die Presse versucht zu verhindern, dies obwohl Pressefreiheit Grundgesetzlich garantiert ist.
Meinen Sie, dass eine massive Drohung gegen die Presse durch den Bundespräsidenten gedeckt ist ,mit dem Schutz vor Verunglimpfung des Bundespräsidenten?.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wadehn,

die Pressefreiheit ist ein hohes, hart erstrittenes demokratisches Gut. Wir tun alle gut daran, sie zu achten und zu verteidigen. Das gilt für alle Bürger, aber in besonderem Maß für Inhaber von Staatsämtern, also selbstverständlich und vor allem auch für den Bundespräsidenten.

Offensichtlich haben sich in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit alle Beteiligten nicht mit Ruhm bekleckert, aber: Pressefreiheit bedeutet für die Objekte der Berichterstattung doch nicht, dass sie alles unwidersprochen über sich schreiben und senden lassen müssen. Pressefreiheit bedeutet auch nicht, dass es zwischen Journalisten und denen, über die sie berichten, keine Konflikte geben darf. Natürlich hat auch ein Bundespräsident ein berechtigtes Interesse daran, seine Sicht der Dinge gegenüber der Presse darzustellen und zu verteidigen -- vor und nach einer Veröffentlichung.

Unser Grundgesetz - das nicht nur juristischer Normenkatalog, sondern auch ein historisch begründeter Wertekanon für unser gesellschaftliches Zusammenleben ist - garantiert aber eben nicht nur die Freiheit der Berichterstattung und vieles andere, sondern verpflichtet uns in unserem Handeln zuallererst auch auf die Würde des Menschen. Im Sinne dieses Wertekanons sollte sich auch die freie Presse bei aller berechtigten Kritik, an die Achtung der Menschenwürde gebunden fühlen und Maß und Ziel ihrer Berichterstattung wahren.

Zu dieser Würde gehört nach meinem Verständnis auch das Recht, Fehler zu machen. Und zwar für jeden von uns, also selbstverständlich auch für den Bundespräsidenten -- und natürlich auch für die beteiligten Journalisten.

Ich bin überzeugt, dass es unserem Staat und der Gesellschaft absolut nicht zuträglich ist, wenn jeder Fehler, den jemand macht, der in der Öffentlichkeit steht, zu ebenso hochnotpeinlichen, wie unangebrachten Debatten über dessen Charakter und viel zu schnell zum Ruf nach einem Rücktritt führt.

Öffentliche Kritik ist gut und richtig, aber sowohl diejenigen die Kritik üben, als auch diejenigen, die zum Gegenstand von Kritik werden, sollten immer daran denken, dass hier wie dort Menschen am Werk sind, und keine Roboter!

Wenn wir in Zukunft im übertragenen, negativen Sinn nur noch mit dem Finger aufeinander -- und besonders gerne auf Vertreter der jeweils anderen politischen Richtung -- zeigen wollen, setzen wir unseren grundsätzlichen gesellschaftlichen Zusammenhalt und am Ende auch das Funktionieren unseres politischen Systems aufs Spiel, weil irgendwann niemand mehr bereit ist, unter diesen Umständen öffentliche Ämter zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller

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