Frage an Stefan Müller bezüglich Familie

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Nicolas S. •

Frage an Stefan Müller von Nicolas S. bezüglich Familie

Lieber Herr Müller,

ich kann nicht verstehen, weshalb Sie Homosexuellen die Ehe verweigern. Das klingt so nach dem Motto "Ihr seid gut genug um Steuern zu zahlen, aber für´s Heiraten reich es nicht". Immer wieder werden von Ihnen und ihrer Heimatpartei CDU/CSU das Argument gebracht, dass der Staat laut GG die Ehe schützen muss und Homosexuelle keinen Nachwuchs zeugen können.

Da frage ich mich:

1. Natürlich muss der Staat die Ehe schützen, aber was ist daran so falsch, wenn Homosexuelle heiraten dürfen? Würde die Ehe dann "minderwertig"? Würde sie an "Wert verlieren"? Oder wie habe ich es zu verstehen? Die Ehe zwischen heterosexuellen Partnern bleibt ja vornhin gleich; und sie verlieren auch nichts.

2. Wieso dürfen dann Homosexuelle nicht heiraten, weil sie keine Kinder bekommen, aber heterosexuelle Paare, die keine Kinder bekommen wollen? Die Ehe ist schon längst keine familiäre Institution, und so muss sie auch gehandhabt werden. Abgesehen gibt es auch gute homosexuelle Eltern, die durch einer Adoption und/oder Leihmutterschaft ein Kind bekommen haben. Auch zeigen alle seriösen Studien, dass Kinder bei homosexuellen Eltern genauso gut aufwachsen, wie sie es bei heterosexuellen Eltern würden.

Mit Blick auf die skandinavischen Länder, sowie die Benelux-Staaten, wo es große Erfolge mit der Gleichstellung von Homosexuellen gibt, sollte sich Deutschland, und vor allem die CDU/CSU, der gesellschaftlichen Realität und ihrer demokratischen Verpflichtung fügen.

Mit freundlichen Grüße,
Nicolas Schwarz

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CSU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

der Gesetzgeber hat mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rechtsrahmen geschaffen, der auf die legitimen Interessen gleichgeschlechtlicher Paare abgestellt ist. Ehe und Familie im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau unterscheiden sich aber grundlegend von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Ich halte es daher für legitim und richtig, dass der Staat diejenigen unter seinen besonderen Schutz stellt, die durch die Erziehung von Kindern einen besonderen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.

Auch Eheleute, die bewusst keine Kinder bekommen wollen, genießen nicht denselben Grad an staatlicher Förderung wie Ehen mit Kindern. Dies finden Sie im Steuerrecht, beim Kindergeld, beim Pflegeversicherungsbeitrag aber z.B. auch bei der Beamtenbesoldung wieder. Sie sehen also, dass der Gesetzgeber auch hier durchaus Unterschiede macht.

Verbesserungen, bei denen es um das Verhältnis der Partner untereinander geht, schließe ich gleichwohl nicht grundsätzlich aus.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller

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