Frage an Stefan Müller bezüglich Familie

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Charlotte S. •

Frage an Stefan Müller von Charlotte S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Müller,

die Hebammenversorgung soll demnächst neu geregelt werden, ein Gesetzentwurf liegt vor (BT-Drs. 17/9369). Aus Sicht der Eltern und Hebammen aber lässt dieser Entwurf viele Fragen offen.

Was sagen Sie dazu, dass

• anstatt von präventiven Hebammenaufgaben zur Primärversorgung junger Frauen, für Schwangere, Gebärende und junge Mütter im Gesetz zu sprechen, wie vor 100 Jahren von "Feststellung der Schwangerschaft" und "Übertragungsrisiko von Karies" die Rede ist?
• nicht alle Kinder bei der Geburt Anspruch auf Hebammenleistungen erhalten sollen. Muss die außerklinische Versorgung von Babys während und nach der Geburt weiterhin unentgeltlich geleistet werden?
• weiterhin Informationen für Eltern dem Zufall überlassen werden z. B. über Vor- und Nachteile von Geburtsstellungen, über Geburtsorte, gesundheitlichen Schutz vor Stress, zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit, zum Schutz vor Drogen aller Art?
• dass wir fordern, dass Hebammen Haushaltshilfe vor und nach der Geburt, Hilfsmittel (z. B. Stützgurte) und kurzfristiges Beschäftigungsverbot zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit verordnen können sollten?

Was wir brauchen, ist eine weitsichtige Politik, die der Situation von werdenden Eltern angemessen ist und auf den Abbau der strukturellen Benachteiligungen des Hebammen-berufes zielt. Der jetzige Entwurf jedoch schreibt die Vormachtstellung der klinischen Geburtsmedizin fort, anstatt die Familiengründungsphase und die damit verbundene Hebammengeburtshilfe adäquat zu gewichten.

Wir hoffen, dass Sie im Interesse der Eltern in Ihrem Wahlkreis nötige Nachbesserungen anregen und mitgestalten und dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung die Stimme verweigern. Gerne schicke ich Ihnen bei Interesse eine ausführliche Stellungnahme der bundesweit vernetzten Elterngruppen zu, in der wir die fehlenden, fehlerhaften oder unklaren Punkte des Entwurfs benennen und begründen.

Mit freundlichem Gruß,

Charlotte Scherzinger
für mamaprotest

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CSU

Sehr geehrte Frau Scherzinger,

vielen Dank für Ihre Frage Hebammenversorgung.

Sie haben in Ihrer Frage das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz angesprochen
und kritisiert, dass darin lediglich die Leistungen zu Schwangerschaft
und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das Sozialgesetzbuch V
überführt worden sind. Allerdings war diese Änderung eine langjährige
Forderung der Hebammenverbände. Deshalb habe ich dem Gesetzentwurf guten
Gewissens zustimmen können.

Die finanzielle Situation insbesondere von freiberuflichen Heb­ammen beschäftigt uns jedoch weiter. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den steigenden Berufshaftpflicht­prämien. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die Einigung der Verbände der Hebammen mit dem GKV-Spitzenverband vom 9. Juli 2012. Danach sind die Kostenstei­gerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung vollständig von den Krankenkassen zu übernehmen. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2012. Konkret heißt dies, dass eine Hebamme bei jeder von ihr betreuten Geburt im Geburtshaus 25,60 Euro zusätzlich bekommt oder bei einer Hausgeburt 78,00 Euro mehr vergütet erhält. Insgesamt erhöhen sich die Zahlungen der Krankenkassen für die in der Geburtshilfe tätigen freiberuf­lichen Hebammen um rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr.

Ich bedauere, dass bei der Frage der Steigerung des Honorars für die Hebammen keine Einigung erzielt werden konnte. Im Rahmen der Verhandlungen hat der GKV-Spitzenverband eine Honorarerhöhung von über zehn Prozent angeboten. Die Verbände der Hebammen haben dieses Angebot abgelehnt.

Die Parteien können nun die Schiedsstelle anrufen, also insgesamt zur Honorarerhöhung und zur Übernahme der Kosten für die gestiegene Haftpflicht oder beschränkt auf die Honorar-erhöhung. Die Anrufung ist Sache der Verhandlungsparteien. Gesetzlichen Handlungsbedarf sehe ich nicht.

Abschließend möchte ich Sie auf den Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfall­sanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes aufmerksam machen. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist u.a. eine Änderung des Hebammengesetzes, die eine stärkere Einbindung des ambulanten Bereichs in die Ausbildung ermöglicht.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) fordert bereits seit längerem eine Überarbeitung der Ausbildung, weil diese nicht mehr praxistauglich ist. Ich teile diese Auffassung insoweit, als die praktische Ausbildung heute nahezu ausschließlich im Krankenhaus erfolgen muss. Gerade die Betreuung des Wochen­bettverlaufs, die zu den Kernaufgaben der Hebammen zählt, findet aufgrund der verkürzten Liegezeiten im Krankenhaus aber überwiegend im häuslichen Umfeld statt. Da eine grund­legende Überarbeitung der Hebammenausbildungs- und Prüfungsverordnung mit dem Bundesministerium für Gesundheit nicht möglich ist, wird mit der vorgesehenen Änderung dem Anliegen der Hebammen wenigstens in diesem Punkt entsprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller MdB

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