Frage an Stefan Müller bezüglich Verkehr

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Rainer B. •

Frage an Stefan Müller von Rainer B. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Müller,

Ich bin Bürger in Ihrem Wahlkreis und habe für folgendes wenig Verständnis.

1.Punkt
Frontal 21 berichtete, dass unter anderen auch Golfclubs von der EEG ( Erneuerbare Energie Umlage) befreit wurden. Welche übergeordnete Wirtschaftsinteressen liegen den da vor. Kann sich der Top-Manager die Mitgliedsbeiträge nicht mehr leisten. Der Auftritt des Herrn Bundesminister Rössler in diesem Magazinbeitrag war wohl der Gipfel der Dummheit.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort bitte: ich bin Rentner und möchte mit meiner um 15% höheren Stromrechnung keine Golfclubs mitfinanzieren.

2.Punkt
Wahlrechtsreform,
Ich war eigentlich der Meinung, die Bundesregierung möchte Sparen. Es ist mir deshalb unerklärlich weshalb eine Wahlrechtsreform beschlossen wurde bei der im schlechtesten Fall bis zu 80 zusätzliche Abgeordnete, mit allen finanziellen Privilegien notwendig sind. Ich glaube nicht das dieses der Demokratie und der Qualität dient. Eher denke ich dabei an Stellenbeschaffung für Parteifreunde.

Über eine Beantwortung würde ich mich Freuen.
Rainer Bauer

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CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

in dem von Ihnen angesprochenen *Beitrag des ZDF-Magazins Fontal 21 zur "Besonderen Ausgleichsregelung" nach § 40ff EEG* kam auch der Präsident der Bundesnetzagentur zu Wort. Er hat deutlich gemacht, dass die Enstcheidungskriterien seiner Behörde insbesondere im Licht der Anträge von Golfclubs und anderer offensichtlich nicht im verschärften internationalen Wettbewerb stehender Betriebe vor Bescheiderteilung nochmals kritisch überprüft werden.Ein Entscheidungsspielraum für die Behörde ist grundsätzlich sinnvoll, weil -- trotz klarer gesetzlicher Vorgaben -- im konkreten Alltag immer Grenzfälle möglich sind. Ich baue darauf, dass durch die kritische Überprüfung der Bundesnetzagentur ungerechtfertigter Einbeziehung in die Ausgleichsregelung, wie etwa der von Golfclubs, ein Riegel vorgeschoben wird.

Über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der "Besonderen Ausgleichsregelung" nach § 40ff EEG brauchen wir aber, wie ich denke, nicht zu diskutieren, denn es liegt auf der Hand, dass niemand in Deutschland ein Interesse daran haben kann, wenn energieintensive Unternehmen allein aufgrund der Energiepreise im internationalen Maßstab zum Teil gravierende Wettbewerbsnachteile hinzunehmen hätten.

Unter www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/index.html

finden Sie eine Fülle detaillierter Informationen zu dem angesprochenen Themenkomplex. Bitte lesen Sie außerdem die Informationen der CSU Landesgruppe zur EEG-Reform unter:

www.csu-landesgruppe.de/Titel__erneuerbare_energien_gesetz_%28eeg%29/TabID__55/SubTabID__113/InhaltTypID__17/InhaltID__23602/Inhalte.aspx

Was Ihre Frage zur *Wahlrechtsreform* angeht, muss ich Sie bitten zu berücksichtigen, dass die Neufassung des Bundestagswahlrechts aufgrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zustandegekommen ist. Es war nicht der Wunsch des Bundestages, die Zahl seiner Mitglieder zu erhöhen, sondern Ausfluss der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. Es ist richtig, dass der Bundestag nach neuem Recht durch auszugleichende Überhangmandate mehr Abgeordnete umfassen könnte, als bisher. Richtig ist aber auch, dass dies nicht der Fall sein muss, wenn die Wählerinnen und Wähler von Vorneherein für klare Verhältnisse sorgen.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Müller

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