Frage an Stefan Müller bezüglich Innere Sicherheit

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Stefan Müller
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Frage von Philip K. •

Frage an Stefan Müller von Philip K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Müller,

Da Sie sich in ihrer Antwort vom 24.07.2007 scheinbar keinem meiner Punkte im Detail annehmen wollten, konkretisiere ich diesmal meine Fragen an Sie.

1. Warum glauben Sie, dass es die Sicherheit in unserem Lande erhöht, wenn man eine Onlinedurchsuchung von PCs erlaubt?

Herr Schäuble spricht davon sich in die Kommunikationsstrukturen der Terroristen einzuklinken. Ist ja eine "schöne" Idee, aber wie naiv muss man sein zu glauben, das würde Anschläge oder Anschlagsplanungen verhindern können. Dann werden eben andere Kommunikationswege genutzt, Daten verschlüsselt oder man trifft sich bei Tante Erna in der Kneipe. Zudem ist es meines Erachtens nach technisch überhaupt nicht zu realisieren den Schutz der Privatsphäre eines Betroffenen zu gewährleisten, wenn man z.B. alle seine Dateien scannt und nach Schlüsselwörtern sucht. Man steht vor dem Staat mit heruntergelassenen Hosen und der gläserne Bürger ist Realität - Überwachungsstaat!

2. Was versprechen Sie sich von einer Ausweitung der Videoüberwachung?

Sachbeschädigungen und andere kleinere Delikte werden vielleicht unterdrückt, aber wenn jemand einen Anschlag begehen will wird ihn eine installierte Kamera nicht hindern. Siehe London, wer hat die mit Bomben präparierten Autos entdeckt? Aufmerksame Passanten und nicht die Kameras oder Mitarbeiter an den Monitoren der am besten videoüberwachten Stadt Europas.

3. Würden Sie für ein Gesetz, dass Sie als richtig und wichtig erachten, nach einer Rüge bzw. eines für Sie negativen Urteils des Bundesverfassungsgerichts versuchen das Grundgesetz zu ändern, um das Gesetz doch noch durchzudrücken?

4. Wie konkret ist in ihren Augen die Gefährdungslage im Lande?

Mit freundlichen Grüßen,
Philip Kaufmann

PS.: Hier noch der Hinweis, dass ich mit der Aussage der 0 Terroropfer die Zahlen innerhalb der BRD meinte. Ich halte es im Übrigen für sehr viel verwerflicher den Rechtsstaat aushöhlen zu wollen, als einen möglicherweise provozierenden Vergleich anzustellen!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

vielen Dank für die Konkretisierung Ihrer ersten Frage. Über eine Antwort auf meine Frage, welche Freiheiten Ihnen aus Ihrer Sicht durch die Politik der Bundesregierung genommen worden sind, hätte ich mich allerdings auch sehr gefreut.

Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt vor einem Jahr die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Wir brauchen jetzt endlich ein Gesetz, das diese für den Bund neue Kompetenz auch ausfüllt. Dazu gehören selbstverständlich verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung oder das Instrument der Rasterfahndung.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.

Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen. Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

PS: Wie Sie immer noch auf 0 Terroropfer in der Bundesrepublik Deutschland kommen, ist mir unklar. Sie scheinen entweder die Opfer der RAF nicht als Terroropfer zu sehen, oder sie haben eine eigene Definition dieses Wortes.