Werden Sie sich gegen sexualisierte Gewalt stark machen und die Initiative gegen Catcalling unterstützen?

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Stefan Müller
CSU
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Frage von Julia S. •

Werden Sie sich gegen sexualisierte Gewalt stark machen und die Initiative gegen Catcalling unterstützen?

Sehr geehrter Herr Müller,
über 80% der Frauen in Deutschland geben an schon einmal (sexuell) belästigt worden zu sein. Dies geschieht oft in alltäglichen Situationen und sorgt dafür, dass der öffentliche Raum Angst und Hilflosigkeit erzeugt.
Daher gibt es eine Initiative (Name: Es ist 2020, Catcalling muss strafbar sein), die das verbale Belästigen endlich einen Strafbestand machen wird.
Werden Sie diese Initiative unterstützen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihr Anfrage.

Als CSU im Bundestag verurteilen wir jede Art der sexuellen Belästigung zutiefst. Jede Frau soll sich in Deutschland zu jeder Zeit sicher fühlen können.

Das sogenannte Catcalling umfasst etwa das Hinterherpfeifen oder das Hinterherrufen sexualisierter Begriffe. Derartiges Verhalten lehne ich strikt ab. Ob hier aber bereits juristisch eine Strafbarkeit besteht, wird derzeit noch erörtert und geprüft.

Nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen muss eine Strafe immer ultima ratio sein und der Straftatbestand muss so hinreichend bestimmt sein, dass die Grenze zwischen straflosem und strafbarem Verhalten erkennbar ist. Nicht jedes sozial schädliche oder respektlose Verhalten kann verfassungsrechtlich mit einer Strafe sanktioniert werden, auch wenn wir es uns anders wünschen würden.

Dies entspricht der Situation in anderen Staaten, die bereits Regelungen getroffen haben. In Frankreich ist Catcalling beispielsweise nur dann strafbar, wenn gleichzeitig eine einschüchternde oder feindselige Situation vorzufinden ist. Catcalling, das anderweitig stattfindet ist auch hier nicht strafbar.

Strafbarkeit muss aber spätestens dann beginnen, wenn eine ernsthafte Belästigung vorliegt. In der auslaufenden Legislaturperiode haben wir uns als CSU im Bundestag daher erfolgreich für die Strafbarkeit von Upskirting und Downblousing eingesetzt. Außerdem haben wir die Strafbarkeit des Stalkings verschärft, um eine Strafverfolgung zu erleichtern.

Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der keine Frau Angst vor sexueller Belästigung haben muss. Dies ist aber keine reine Frage des Strafrechtes, sondern auch eine Frage der Aufklärung in den Schulen und Familien.

Ihnen wünsche ich alles Gute, insbesondere Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller

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