Moin Herr Seidler, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?
Insbesondere interessiert mich ihre Meinung zu den geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade.
Sehr geehrte Frau K.,
der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zeigt, wie groß der Reformdruck in der Pflegeversicherung inzwischen ist. Aber auch wenn aufgrund der aktuellen Haushaltslage finanzielle Stabilisierung notwendig ist, ist für mich ganz klar, dass Reformen in diesem Bereich auf keinen Fall zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Grundsätzlich gilt für mich darum: Wir brauchen einen Systemwechsel hin zu einer solidarischen Pflegeversicherung, die alle Menschen einbezieht und Pflegekosten auch für pflegende Angehörige absichert.
Leider geht der Referentenentwurf nicht in diese Richtung und ich sehe darum die genannten Punkte sehr kritisch. So besteht etwa die Gefahr, dass künftig weniger Menschen überhaupt Zugang zu Leistungen erhalten, weil Schwellenwerte nicht erreicht werden, oder die geplanten Budgets sich nicht ausreichend am individuellen Bedarf orientieren. Das würde insbesondere pflegende Angehörige zusätzlich belasten. Dabei sollte klar sein: Wer Angehörige pflegt, übernimmt eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Diese Leistung darf nicht auch noch mit einer Verschlechterung bei der Altersabsicherung belastet werden. Die Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen betrachte ich ebenfalls mit Sorge. Schon heute sind die Eigenanteile für viele Menschen kaum noch tragbar. Eine weitere Belastung würde die soziale Schieflage im Pflegesystem verschärfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Seidler
