Geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) / Sorge um die demokratische Transparenz - 1. Wie stehen Sie persönlich zu den geplanten Verschlechterungen des IFG?
Sehr geehrter Herr Zierke,
zwei Fragen hätte ich
1. Wie stehen Sie persönlich zu den geplanten Verschlechterungen des IFG?
2. Werden Sie sich in Ihrer Fraktion dafür einsetzen, dass das Recht auf voraussetzungslose und bezahlbare Informationsfreiheit für alle Bürger und Organisationen uneingeschränkt erhalten bleibt?
Ich würde mich über eine konkrete und persönliche Rückmeldung zu Ihrer Positionierung sehr freuen und werde Ihr Abstimmungsverhalten bei der anstehenden Lesung im Herbst aufmerksam verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf H.
Sehr geehrter Herr H.,
das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006. Jeder Mensch hat damit das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Er kann Anfragen stellen, um Einblick in Dokumente, Akten und andere amtliche Informationen zu erhalten. Ein besonderes Interesse muss nicht nachgewiesen werden. Ein Informationsanspruch besteht nur dann nicht, wenn begründete Ausnahmetatbestände gegenüber sicherheitsrelevanten Behörden, wie dem BND und dem Verfassungsschutz, greifen. Das IFG hat sich 20 Jahre bewährt. Mehr als 300.000 Anfragen wurden bereits gestellt. Dieser voraussetzungslose Zugang zu Informationen schafft Vertrauen. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz. Die Länder haben eigene Transparenz- und Informationsfreiheitsregelungen ihre Behörden betreffend.
Ziel der Reform kann nicht weniger Transparenz sein, sondern ein modernes Informationsfreiheitsrecht, das Transparenz und Sicherheit gleichermaßen gewährleistet. Wir unterstützen eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes, um es zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns bereits auf eine Reform verständigt. Dazu zählt die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt. In Punkt 32 der 34 Punkte des Reformpakets des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 ist nun vereinbart, das IFG weiterzuentwickeln, an aktuelle Herausforderungen anzupassen und für Bürger:innen verständlicher und transparenter zu machen, ohne den besonderen Schutzbedarf, z.B. der Kritischen Infrastruktur, aus dem Blick zu verlieren.
Was uns dabei wichtig ist:
· Transparenz schafft Vertrauen und stärkt die Demokratie.
· Bürger:innen, Presse und Zivilgesellschaft müssen staatliches Handeln nachvollziehen können.
· Eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes lehnen wir ab.
· Das IFG muss gezielt reformiert werden.
· Bearbeitungsverfahren sollen digitaler und einfacher werden – Verwaltung transparenter
· Sensible Informationen und Kritische Infrastrukturen müssen angemessen geschützt werden.
· Etwaige Missbrauchsmöglichkeiten müssen überprüft werden.
· Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein, soweit nicht das öffentliche Informationsinteresse das Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt.
Die angekündigte Reform hat bei Medien, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen Sorgen ausgelöst. Diese nehmen wir ernst. Wer befürchtet, das IFG soll ausgehöhlt oder gar abgeschafft werden, können wir beruhigen: Nicht mit uns.
Vereinfachung und Digitalisierung dürfen nicht als Vorwand genutzt werden, bestehende Transparenzrechte abzubauen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird keiner Reform zustimmen, die das bestehende Transparenzniveau zurückdreht.
Gleichzeitig dürfen wir die veränderte Sicherheitslage nicht ignorieren. Daher muss überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Informationen können bereits nach geltendem Recht zurückgehalten werden, soweit ihre Offenlegung die innere oder äußere Sicherheit, die öffentliche Sicherheit oder konkret schutzbedürftige Kritische Infrastrukturen gefährden würde. Transparenz und Sicherheit sind kein Widerspruch – beides muss gewährleistet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position transparent darlegen.
Mit besten Grüßen
Ihr Stefan Zierke
